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Biodiesel & Co.: Günstige Dieselalternative für Landwirte und Kommunen

Für Kommunen ist Biodiesel eine interessante Alternative zur E-Mobilität, zeigt das Beispiel Ilmenau. Die Länderagrarminister wollen Biokraftstoffe aber auch in der Landwirtschaft fördern.

Lesezeit: 4 Minuten

Biokraftstoffe schonen kommunale Haushalte und erleichtern es Städten und Gemeinden, gesetzliche Vorgaben zum Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge einzuhalten. Das zeigt das Beispiel der thüringischen Gemeinde Ilmenau: „Wir verwenden in 51 unserer 63 Bussen reinen Biodiesel und haben dadurch im Jahr 2021 rund 100.000 € gespart. Das funktioniert technisch einwandfrei“, sagte Matthias Höring, Geschäftsführer der IOV Omnibusverkehr GmbH. Als verantwortlicher Flottenmanager ist er für den Kraftstoffeinsatz zuständig und setzt in seinen Fahrzeugen seit 2020 wieder reinen Biodiesel (B100) ein. Bereits bis 2012 hatte Höring in der Ilmenauer Busflotte B100 tanken lassen. Danach rechnete es sich wegen der gestiegenen Steuerbelastung nicht mehr für den Betrieb.

Das ist heute anders: Kommunen, die B100 in ihrer Fahrzeugflotte tanken, können jetzt die Preissteigerungen einsparen, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bei fossilen Kraftstoffen hervorgerufen werden. In diesem Jahr beträgt der CO2-Preis 7 ct pro Liter, bis 2026 steigt der Preisabstand zwischen fossilem Diesel und Biokraftstoff auf 26 ct/l – und damit entsprechend die Einsparung. Neben dem Preisvorteil gegenüber fossilen Kraftstoffen spricht Höring an, dass der nachhaltig hergestellte Biodiesel rund 70 % weniger Treibhausgase emittiert als fossile Kraftstoffe.

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Pflicht zu klimaschonenden Fahrzeugen

Ein weiterer Vorteil ist, dass Kommunen die Vorgaben des neuen „Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ mit Biodiesel einhalten können. Sie sind verpflichtet, in den kommenden Jahren im öffentlichen Fuhrpark einen Mindestanteil an klimaschonenden Fahrzeugen einzusetzen: Bei Lkw müssen bis zum Jahr 2025 10 % klimafreundlich fahren, dieser Wert steigt bis 2030 auf 15 %. Für Busse sind bis 2025 Anteile von 45 % und bis Ende 2030 von 65 % vorgeschrieben. Mit reinen Biokraftstoffen kann eine Kommune diese verbindlichen Vorgaben für Lkw vollständig erfüllen, die für Busse zur Hälfte. „Für Kommunen, die noch nicht in E-Mobilität investieren können oder wollen, ist B100 eine ausgezeichnete und praktikable Alternative, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Damit können sie in dafür freigegebenen Dieselmotoren reinen Biodiesel günstig tanken“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).

Der Preisvorteil von Biodiesel speist sich auch aus dem sogenannten Quotenhandel im Rahmen der gesetzlichen „Treibhausgasminderungsquote“ (THG-Quote). Sie verpflichtet die Mineralölunternehmen, den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe im Vergleich zum Jahr 2010 zu senken, derzeit um 6 %. Dieser Wert steigt bis 2030 auf 25 %. Die starke Minderung von Treibhausgasen, die der Einsatz von 100 % Biodiesel erlaubt, hilft den Mineralölunternehmen, die THG-Quote zu erfüllen. Diese Quotenerfüllung kann auch an andere Mineralölunternehmen verkauft werden.

Biokraftstoffe in der Landwirtschaft

Die Länderagrarminister sehen auch in der Verwendung von erneuerbaren Kraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft eine wichtige Schiene, um den Klimaschutz zu stärken. Darum wollen die Ressortchefs eine Verlängerung der Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe. Der Bund müsse auf EU-Ebene auf einen entsprechenden Rechtsrahmen zur steuerlichen Vorzüglichkeit von Biokraftstoffen in der zu novellierenden EU-Energiesteuerrichtlichtlinie hinwirken und dementsprechend die Rückvergütung in dem derzeit bestehenden Maß für Biokraftstoffe auch nach 2021 beibehalten, heißt es in dem am vergangenen Freitag (1.10.) vorgelegten Beschlusspapier zur Agrarministerkonferenz (AMK).

Ähnlich wie bei Schwertransporten gebe es derzeit nur wenige Möglichkeiten, land- und forstwirtschaftliche Zugleistung durch Elektrifizierung und andere, auf erneuerbaren Energien basierende Kraftstoffe zu dekarbonisieren. Den Einsatz von herkömmlichen, nachhaltig erzeugten Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft halten sie deshalb weiterhin für geeignet, leistbar und sinnvoll. Bekanntlich werden in Brüssel aktuell die EU-Umwelt- und Beihilfeleitlinien (UEBLL) aktualisiert. Auf dieser Basis kann derzeit in Deutschland über die Agrardieselrückvergütung die Energiesteuer für Biodiesel und reines Pflanzenöl in Höhe von 45 Ct/l rückerstattet werden. Dieser finanzielle Anreiz für das Tanken von Biokraftstoffen steht ab 2022 auf der Kippe, wenn die EU-Kommission keine Verlängerung beschließt. Kurz vor dem Jahreswechsel 2020/21 hatte Brüssel die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe verlängert, allerdings nur für ein Jahr.

Mortler: Wichtig für den Klimaschutz

Die bayerische Europaabgeordnete Marlene Mortler (CSU) sieht in Biokraftstoffen eine große Chance, CO₂ in der Landwirtschat einzusparen. Denn Kraftstoffe würden zwei Drittel des Energieverbrauchs in der Land- und Forstwirtschaft ausmachen. „Als Agrarpolitikerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass diese erkannt und genutzt werden“, so Mortler.

Dass es funktioniert, zeige die bayerische Landesregierung. Sie stelle aktuell mehrere hundert Landmaschinen in staatlichem Besitz auf erneuerbare Kraftstoffe um. „Damit auch die privatwirtschaftlichen bäuerlichen Betriebe diesem Beispiel folgen können, brauchen wir Anreize und Planungssicherheit Aus diesem Grund muss mit der Neuausrichtung der UEBLL eine steuerliche Vergünstigung von Biokraftstoffen weiterhin möglich sein“, fordert Mortler.

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