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Bioenergie im Klimapaket: Potenziale im Verkehr ungenutzt

Während das Klimaschutzprogramm 2030 bei Strom und Wärme Perspektiven für die Bioenergie schafft, greifen die Maßnahmen im Verkehrssektor viel zu kurz, kritisiert die Branche.

Lesezeit: 3 Minuten

Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett sein Klimapaket bestehend aus dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Entwurf eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet.

Aus Sicht der Bioenergieverbände gibt das Klimapaket der Bundesregierung ein gemischtes Bild ab, bewertet Sandra Rostek, Leiterin der Hauptstadtbüros Bioenergie, die heutigen Kabinettsbeschlüsse. Bezogen auf die weitgehende Perspektive im Stromsektor, schafft das Klimaschutzprogramm ein entscheidendes Signal für die Bioenergiebranche bis 2030. Auch im Wärmesektor begrüßen die Verbände, dass die feste Biomasse eine wichtige Rolle bei der Substituierung fossiler Energieträger in Industrieprozessen einnehmen soll und so die energetische Holznutzung gestärkt wird. Darüber hinaus gibt es weitere positive Akzente wie etwa den Fokus auf die Güllevergärung in Biogasanlagen, auch wenn die Bioenergieverbände ein höheres Potenzial sehen als das vom Kabinett angegebene.

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Signale im Verkehrsbereich fehlen

Trotz dieser positiven Schritte fehlen für die Bioenergie insbesondere im Verkehrsbereich entscheidende Signale. „Hier zeigt sich die Bundesregierung weiterhin mutlos“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin der Hauptstadtbüros Bioenergie. Die Bundesregierung verpasse somit die Chance, mit nachhaltigen, heimischen Biokraftstoffen wichtige zusätzliche Potenziale für den Klimaschutz auf der Straße freizusetzen. Hierfür müsse dringend die Treibhausgasminderungsquote schrittweise, aber insgesamt bis 2030 deutlich angehoben werden. Das ermögliche einen verlässlichen Investitions- und Entwicklungspfad sowohl für konventionelle als auch für fortschrittliche Biokraftstoffe.

Nachbesserungen nötig

Das Klimaschutzprogramm 2030 zeigt aus Sicht der Verbände, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass Klimaschutz und Energiewende nur mit Bioenergie zu bewerkstelligen sind. Umso überraschender sei es, dass das gegenwärtig verfügbare inländische Biomassepotenzial sehr konservativ eingeschätzt wird, betont Rostek. Auch mit Blick auf das Gesamtpaket setzt sich der Eindruck eines insgesamt gemischten Bildes fest. Der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren Energien wurde völlig verfehlt. Der gleichzeitig verabschiedete Kabinettsentwurf zu einem Klimaschutzgesetz muss zudem erst noch beweisen, ob er geeignet ist, die nötige Verbindlichkeit in die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 zu bringen.

Für den weiteren Verfahrensverlauf plädieren die Bioenergieverbände für umfassende Nachbesserungen und appellieren an den Bundestag, weitere Vorschläge der Branche aufzugreifen. Die Planungs- und Investitionssicherheit der Branche muss durch zügige Umsetzung etwa der angekündigten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der neuen EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) rasch wieder hergestellt werden.

Biogasrat fordert Stärkung von Biomethan als Kraftstoff

„Grundsätzlich sind gute Bausteine in dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030 enthalten. Das kann aber nur ein Anfang sein“, kommentiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat e.V. Bei der Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen sei eine ambitionierte, technologieoffene Umsetzung zwingend notwendig, fordert Hochi. Um die klimaschädlichen CO2-Emissionen im Verkehr schnell und dauerhaft zu senken, müsse der Fokus auf der gezielten Förderung alternativer und bereits verfügbarer erneuerbarer Kraftstoffe wie Biomethan liegen. „Wir fordern deshalb die konsequente und ambitionierte Weiterentwicklung für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr auf mindestens 20 Prozent im Jahr 2030“, sagt die Geschäftsführerin.

Bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 müssten daher laut Biogasrat folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote von heute 4 Prozent auf 20 Prozent im Jahr 2030,
  2. die Einführung einer ambitionierten Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wie Biomethan ab 2020 in Höhe von 0,3 % und deren Steigerung auf mindestens 3,5 % in 2030.
  3. die Festschreibung der Nutzung konventioneller Biokraftstoffe verbindlich bei 7 % ab 2020.

Biomethan als Brennstoff

Auch im Gebäudesektor sei mit Blick auf die weitere Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes Klimaschutz mit Biomethan sofort möglich. Hochi: „Der Einsatz des grünen Gases in hocheffizienten und schon heute in vielen Gebäuden vorhandenen Gasbrennwertthermen ermöglicht eine umweltfreundliche Wärmeerzeugung mit geringen Treibhausgasemissionen.“

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