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Coronakrise

Bioenergie: Lieferengpässe in der Coronakrise bedrängen Anlagenbetreiber

Auch die Bioenergiebranche spürt die enormen Auswirkungen der Coronakrise. Es kann zu Lieferengpässen bei den Rohstoffen kommen. Die Branche fordert Ausnahmeregelungen.

Lesezeit: 2 Minuten

in Folge der Coronakrise können zu Hemmnissen bei der Rohstoffversorgung von Bioenergie-Anlagen führen. Darüber hinaus kann das Problem auch das Einhalten von gesetzlichen Fristen deutlich erschweren. Vor dem Hintergrund, dass die Bioenergie vor allem im ländlichen Raum einen entscheidenden Beitrag zur Grundversorgung mit Strom und Wärme leistet, mahnen die Bioenergieverbände an, die krisenbedingten Belastungen der Branche dringend abzufedern und bestimmte Ausnahmeregelungen zu beschließen. In diesem Zusammenhang begrüßen sie das positive Signal zu entsprechenden Maßnahmen, das in der vergangenen Woche von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausging. Jedoch betonen die Verbände, dass weitere Regelungen folgen müssen, um den Herausforderungen der Corona-Krise auch für die Branche entgegenzuwirken und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Betroffene Anlagen können Vergütung verlieren

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Dies gilt besonders für die Fristen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betroffenen drohten dadurch Pönalen und ggf. der Verlust des Vergütungsanspruchs. Die BNetzA hatte in der vergangenen Woche zwar erste Hinweise zum Umgang mit den Ausschreibungskonditionen des EEG während dieser Krise bekannt gegeben. „Allerdings decken diese Schritte bei Weitem nicht den notwendigen Umfang ab“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Um die aktuellen Schwierigkeiten der Bioenergiebranche anzugehen, müssen weitere und vor allem rechtssichere Regelungen schnellstmöglich erlassen werden.“

Substratversorgung in Gefahr

Beispielsweise müsse auch gewährleistet werden, dass mögliche Engpässe in der Substratversorgung, die auf die Corona-Pandemie zurückgehen, nicht zu einem Verlust der EEG-Vergütung führen. Hier seien zum einen Biogasanlagen betroffen, die Gülle einsetzen und derzeit teilweise Schwierigkeiten haben, den gesetzmäßig vorgeschriebenen Gülleanteil einzuhalten – es drohe hier der vollständige, gemäß EEG dann dauerhafte Verlust dieses zentralen Vergütungsbestandteils. Zum anderen können unter Umständen einige Biomasseheizkraftwerke nicht mehr die nach EEG vergütungsfähige Biomasse einsetzen, sondern müssen auf andere Brennstoffe zurückgreifen, um ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. In beiden Fällen müssen Ausnahmeregelungen gefunden werden, um den Anlagenbetreibern eine temporäre Flexibilität bei den eingesetzten Stoffen zu ermöglichen, so die Bioenergieverbände.

Nähere Details und weitere notwendige Maßnahmen für die krisenbedingten Herausforderungen haben die Bioenergieverbände in einem Arbeitspapier zusammengestellt, das stets an die aktuelle Lage angepasst werden soll.

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