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Bioenergiebranche begrüßt beschlossene Änderung im Emissionshandelsgesetz

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zum Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen. Damit kommt die CO₂-Bepreisung. Nachhaltige Biokraftstoffe sollen bevorzugt werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundestag hat am Freitag (15.11.) das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet, das eine CO₂-Bepreisung für Kraftstoffe und Heizstoffe festschreibt. Damit will die Bundesregierung erstmals einen nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr einführen. Die Bioenergieverbände begrüßen die Klarstellung, dass nachhaltige Bioenergie von der Bepreisung ausgenommen sein soll.

Bioenergiebranche erfreut über Ausnahme

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„Das BEHG ist für uns als Bioenergiebranche ein positiv zu bewertender Schritt für das Erreichen der Klimaziele“, freut sich Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, über die Einführung einer CO₂-Bepreisung. Für Emissionen aus biogenen Brennstoffen wird nun wie für alle erneuerbaren Energien ein Emissionsfaktor von Null festgelegt. Außerdem muss die Nachhaltigkeit der Biomasse entsprechend nachgewiesen werden. „Das begrüßen wir sehr als entscheidendes Signal für unsere Branche, die endlich für ihre Nachhaltigkeit anerkannt wird“, resümiert Rostek. Wichtig ist aus Sicht der Bioenergieverbände nun, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen übereinstimmen mit den Regelungen, die bereits aus der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien, der RED II, hervorgehen. Nur so könne ein unnötiger bürokratischer Aufwand vermieden werden.

Daher fordern die Bioenergieverbände die Bundesregierung dazu auf, die Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Bioenergie in den nachfolgenden Verordnungsverfahren des BEHG so festzulegen, dass sie im Einklang mit den Vorschriften der RED II stehen.

BDBe: Preisvorteil für Biokraftstoffe

Das verabschiedete Gesetz ist auch nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) ein richtiger Schritt, um die CO₂-Emissionen im Verkehr zu reduzieren, ohne dabei die Autofahrer übermäßig zu belasten. Die Ausnahme für nachhaltige Biokraftstoffe bei der ab 2021 geltenden CO₂-Bepreisung werde mittelfristig den Preisvorteil für klima- und umweltfreundliche Kraftstoffsorten wie Super E10 gegenüber hauptsächlich fossilem Benzin erhöhen.

Die jetzt vorgesehene Erfassung der Kraftstoffemissionen in Verbindung mit der Bewertung der biogenen Emissionen mit dem Faktor Null führe dazu, dass Biokraftstoffanteile in Benzin und Diesel richtigerweise unbelastet durch das BEHG in den Handel gelangten. Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, begrüßte diese Regelung für Biokraftstoffe: „Der erste Entwurf aus dem Bundesumweltministerium (BMU) ließ darauf schließen, dass alle Brennstoffemissionen, also auch die von Biokraftstoffen, einer zusätzlichen CO₂- Bepreisung unterworfen sein würden". Damit wäre das von CDU/CSU und SPD im Klimaschutzpaket 2030 formulierte Ziel, fossile Kraftstoffe im Vergleich zu alternativen Kraftstoffen unattraktiver zu machen, verfehlt worden.

„Zukünftig wird es daher an der Zapfsäule für die Autofahrer einen Preisunterschied bei Benzin und Diesel geben, der davon abhängt, in welchem Umfang den Kraftstoffen biogene Anteile beigemischt sind", so Schindler. Umweltbewussteres Tankverhalten wirke sich damit auch positiv im Geldbeutel des Verbrauchers aus.

Die Normierung von Kraftstoffsorten mit höheren Anteilen alternativer Kraftstoffe muss jetzt beschleunigt werden", fordert Schindler. "Eine schnelle Einführung von Super E20 hätte nicht nur größere Preisvorteile für den Verbraucher zur Folge, sondern führte auch zu deutlich geringeren Emissionen im Verkehrssektor."

Biogasrat: Nachhaltigkeitskriterien an RED II orientieren

Der Biogasrat dagegen bleibt bei seiner Kritik: „Erneuerbare Heiz- und Kraftstoffe gehören nicht in dieses Gesetz, dessen Zweck es ist, klimaschädliche Treibhausgasemissionen fossiler Heiz- und Kraftstoffe zu bepreisen und im nationalen Emissionshandel zu erfassen. Zwar werden biogene Kraft- und Heizstoffe nun ausdrücklich in der Verordnung mit dem Emissionsfaktor Null bewertet, allerdings ist diese Bewertung an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt, deren Ausgestaltung bislang nicht geregelt ist“, sagt Biogasrat-Geschäftsführerin Janet Hochi. Die ablehnende Haltung des Umweltministeriums gegenüber Biokraftstoffen und Bioheizstoffen - wie Biomethan - sei bekannt. Auch der Biogasrat fordert, dass sich die Festlegung der Nachhaltigkeitskriterien an den Anforderungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II orientieren, die sich aktuell in der nationalen Umsetzung befindet.

„Kritisch sehen wir zudem, dass unserer erneuerbaren mittelständisch geprägten Branche nach 2022 bürokratische und kostenintensive Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Emissionshandels drohen. Hier muss frühzeitig von Seiten der Politik klargestellt werden, dass biogene Kraft- und Heizstoffe vollständig von den Berichterstattungsregeln und dem Anwendungsbereich des Gesetzes freigestellt werden“, fordert sie.

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