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Bioenergiebranche enttäuscht über Gebäudeenergiegesetz

Die Bioenergiebranche kritisiert „mutlosen“ Gesetzesentwurf, bei dem u.a. Biomethan weiterhin benachteiligt wird.

Lesezeit: 4 Minuten

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterscheidet sich kaum von der vorherigen Referentenversion. Die Bioenergieverbände sehen daher weiterhin großen Verbesserungsbedarf. „An vielen Stellen muss noch deutlich nachgesteuert werden, um die Wärmewende im Gebäudesektor anzuheizen“, mahnt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. So wurde auch in diesem Entwurf wieder die bestehende Stromgutschriftmethode zur Berechnung des Primärenergiefaktors für Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) beibehalten. Hierdurch erzeugen die Faktoren weiterhin kaum Anreize, in KWK-Anlagen und Wärmenetzen erneuerbare Energien einzusetzen. Dass eine Untergrenze für den Primärenergiefaktor von KWK-Wärme eingezogen wurde, ist nur ein schwacher Trost.

Biogas mit fossilen Brennstoffen gleichgestellt

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Darüber hinaus kritisieren die Bioenergieverbände stark, dass bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes oder Wärmenetzes die Wärme aus Biogas gleichgesetzt wird mit der Wärme aus Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Steinkohle. Diese vermeintliche Gleichwertigkeit steht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dem Thema entgegen und widerspricht auch dem Begleitgutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium selbst hat erstellen lassen. Auch soll laut Bundesregierung die Wärmeerzeugung aus Biomethan in einem Brennwertkessel weiterhin keine Option darstellen, die im Gesetz festgelegte Nutzungspflicht für erneuerbare Energien zu erfüllen.

Die Bioenergieverbände fordern vor diesem Hintergrund den Bundestag und den Bundesrat dringend auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Kabinettsentwurf zum GEG nachzubessern, um Klimaschutz und Wärmewende voranzubringen.

Biogasrat: „Klares Versagen“

Klares Versagen wirft der Biogasrat dem Bundeswirtschaftsministerium vor, das die im Gesetzentwurf vorgesehene technologieoffene Nutzung von Biomethan in Brennwertgaskesseln in letzter Minute wieder aus dem Entwurf gestrichen habe. „Das sei ein Schlag gegen sozialverträglichen Klimaschutz im Wärmesektor. In den anstehenden parlamentarischen Beratungen sieht der Biogasrat daher dringenden politischen Handlungsbedarf. Neben dem Einsatz von Biomethan gehörten dazu auch die Ausgestaltung der Primärenergiefaktoren auf den politischen Prüfstand, die einen entscheidenden Einfluss auf die Auswahl von Heizungssystemen aber auch Energieträgern und damit auf die Defossilisierung des Wärmesektors haben. Bislang seien im Gesetzentwurf verschiedene Werte für den Primärenergiebedarf der Wärme aus Biogas und Biomethan festgelegt. Für gebäudenah erzeugtes Biogas ein Wert von 0,5, für Biomethan in KWK-Anwendungen einen Wert von 0,6. „Diese Primärenergiefaktoren sind wissenschaftlich nicht haltbar und diskriminieren Biomethan gegenüber fossilen Brennstoffen wie Erdgas“, erklärt Biogasrat-Geschäftsführerin Janet Hochi mit Verweis auf das Begleitgutachten des Wirtschaftsministeriums zur Berechnung der Primärenergiefaktoren, das zu deutlich niedrigeren Werten für Biogas und Biomethan kommt. Der Biogasrat fordert daher von der Politik mehr fachliche Konsequenz und weniger politische Willkür. Dafür sollte der Primärenergiefaktor für Biomethan auf einen einheitlichen Wert von 0,4 gesenkt werden, unabhängig davon, ob der Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe erfolgt und unabhängig von der genutzten hocheffizienten Heizungstechnologie, so wie es die DIN-Norm -V 18599-1: 2018-9 vorsieht. Nur dann könnten durch den Einsatz von Biomethan in effizienten Brennwertthermen sofort bis zu 50 % der CO2-Emissionen gegenüber Erdgas eingespart und bei der Befeuerung von KWK-Anlagen mit Biomethan sogar 90 % der klimaschädlichen Emissionen vermieden werden.“

Weitere Stimmen zu dem Gesetzentwurf:

  • Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Die Bundesregierung hat sich mit dem Kabinettsbeschluss zum GEG vom Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 verabschiedet.“ Durch zahlreiche Ausnahmen würde das eigentlich beschlossene Einbauverbot neuer Ölheizungen ab 2026 nicht konsequent umgesetzt. Gleichzeitig bleibe eine Stärkung der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien aus.
  • Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik, und Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik bei der Bundestagsfraktion der Grünen: „Ein gutes Gebäudeenergiegesetz muss einen Niedrigstenergiestandard auf dem Stand der Technik definieren. Davon ist der Vorschlag der Bundesregierung weit entfernt. Es ergibt keinen Sinn, heute Gebäude zu errichten, die man dann bis 2050 noch einmal sanieren muss. Bereits heute benötigen viele Neubauten kaum mehr Heizenergie. Solche Passivhäuser müssen zum Standard werden.“
  • Prof. Dr. Gerald Linke Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) : „Leider blieb die Bundesregierung mit dem Beschluss des Gebäude-Energie-Gesetzes hinter ihren Möglichkeiten zurück. Obwohl es ein erklärtes Ziel des vom Bundeswirtschaftsministerium aufgelegten ‚Dialogprozesses Gas 2030‘ ist, Gase als langfristigen Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung zu nutzen, vernachlässigt das Gesetz erneuerbare und klimafreundliche gasbasierte Heizenergien.“
  • VDI-Direktor Ralph Appel: „Der neue Gesetzentwurf steht im Widerspruch zum jüngst beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung. Er enthält keine verschärften Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz für Neubauten und für die Sanierung von Bestandsbauten. Das Gesetz gibt Bauherren keine Planungssicherheit und wird die Erfüllung der Klimaschutzziele unnötig erschweren und teuer machen.“
  • Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH): „Das GEG trägt nur bedingt zum Klimaschutz bei, denn die CO₂-Minderungspotenziale liegen im Bestand, die vom GEG kaum erfasst werden.“
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