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Bioenergiebranche fordert Klima-Abgabe auf fossile Brennstoffe

Wegen der stagnierenden Energiewende im Wärmesektor hat die Bioenergiebranche einen Forderungskatalog für die neue Bundesregierung erstellt.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Jahr 2016 stellten Holzheiz(-kraft)werke, Biogasanlagen und Holzheizungen rund 148 Terawattstunden Wärme bereit und deckten damit knapp 12 Prozent des deutschen Endenergiebedarfs für die Wärme- und Kälteerzeugung. „Bioenergie bietet eine große Palette umweltschonender und günstiger Alternativen zu klimaschädlichen Öl- und Erdgasheizungen wie Biomasseheiz(-kraft)werke, Biogasanlagen oder private Holzheizungen“, erklären der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutscher Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) in einer gemeinsamen Mitteilung anlässlich der einsetzenden Heizperiode.


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Doch der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmesektor stagniert seit Jahren bei rund 13 Prozent – knapp 90 Prozent davon wird aus Biomasse erzeugt. Ohne die nachhaltige und effiziente energetische Nutzung von Biomasse sei eine wirtschaftliche und sozial verträgliche Wärmewende nicht möglich, so die Verbände. Gerade für die klimaneutrale Erzeugung industrieller Prozesswärme im Hochtemperaturbereich seien biogene Brennstoffe ohne Alternative.


Da der weitere Ausbau der Bioenergie im Wärmesektor stockt, müsse die nächste Bundesregierung passende Rahmenbedingungen setzen, um die Nutzung von Biomasse für die Erzeugung von Gebäudewärme und industrieller Prozesswärme weiter auszubauen, sowohl in effizienten dezentralen Heizungen als auch in Wärmenetzen.


Hierzu haben die Verbände sechs Forderungen aufgestellt, die die neue Bundesregierung beachten müsse:

  1. CO2-Bepreisung im Wärmesektor einführen: Mit einem moderaten CO2-Preis für fossile Energieträger könnten klimafreundliche Heizstoffe aus erneuerbaren Energien gegen klimaschädliche und nur vermeintlich günstigere fossile Heizstoffe bestehen. Das gilt besonders für Biomethan, das gegen fossiles Erdgas konkurrieren muss.
  2. Wärmenetze und Contracting anreizen: Kommunen sollten angereizt werden, Wärmenetze zu errichten und zu betreiben. Auch Schulungsangebote für Kommunen, Banken und Abnehmer wären sinnvoll. Darüber hinaus sollte die professionelle Vorplanung und Umsetzung durch Dritte (Contracting) verstärkt gefördert werden.
  3. Neue Heizungen und Erneuerbare Brennstoffe im Gebäudebestand anreizen: Eine Pflicht zum Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch, wie es sie in Baden- Württemberg bereits gibt, wäre sinnvoll. Ergänzt werden könnte dies durch eine steuerliche Förderung der energetischen Sanierung, die auch speziell auf erneuerbare Heizungen abzielt.
  4. Förderung von Biomasse für die industrielle Prozesswärme: Die bestehenden KfW-Förderprogramme sollten auf Industrieanwendungen erweitert werden.
  5. Diskriminierung von Biomethan in EnEV und EEWärmeG abbauen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) weist Biogas den gleichen Primärenergiefaktor zu wie Erdgas (1,1). Folglich gibt es keine Anreize, in Neubauten zur Erfüllung der EnEV-Vorgaben Biomethan anstatt Erdgas einzusetzen. Biomethan sollte daher in allen Anwendungen (Brennwertkessel, KWK) in der EnEV einen deutlich besseren Primärenergiefaktor erhalten als Erdgas. Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) sieht zwar den Einsatz von 30 Prozent Wärme aus Biomethan als Erfüllungsoption für Neubauten vor, allerdings nur, wenn das Biomethan in einer KWK-Anlage eingesetzt wird, aber nicht z.B. in einem Brennwertkessel. Das macht diese Erfüllungsoption sehr unattraktiv, insbesondere, da der Einsatz von 50 Prozent Wärme aus fossil betriebener KWK ebenfalls ausreicht, um die EEWärmeG-Anforderungen zu erfüllen. Daher sollte Biomethan im EEWärmeG uneingeschränkt als Erfüllungsoption anerkannt werden.
  6. Diskriminierung von erneuerbaren Brennstoffen abbauen: Die im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) neu eingeführte Förderung von innovativen KWK-Systemen reizt die Kombination von konventionellen KWK-Anlagen und erneuerbaren Energien an. Dies wird durch einen Mindestanteil erneuerbarer Wärme sichergestellt. Wärme aus erneuerbaren Brennstoffen ist jedoch aufgrund der unnötig hohen Vorgaben zur Stromkennzahl der erneuerbaren Wärmeerzeuger nicht auf den Mindestanteil erneuerbarer Wärme anrechenbar. Somit ist auch die Wärme aus Bioenergie ausgeschlossen (eine Ausnahmeregel existiert nur für den Einsatz von bis zu 5 Prozent Biomethan für die ersten fünf Jahre – andere Technologien bzw. der Einsatz von höheren Anteilen Biomethan oder der Einsatz über einen längeren Zeitraum sind jedoch vollständig ausgeschlossen). Bei der Förderung von innovativen KWK-Systemen im KWKG sollten daher die Vorgaben zur Stromkennzahl gestrichen werden. So kommt es zu einem echten, technologieoffenen Wettbewerb zwischen allen erneuerbaren Energien.

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