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Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat

Bioenergiebranche kritisiert Kohleausstiegsgesetz

Mit dem Artikelgesetz zum Kohleausstieg ändert der Gesetzgeber mehrere Vorschriften. Licht und Schatten gibt es aus Sicht der Bioenergiebranche vor allem in punkto Wärme.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundestag und Bundesrat haben heute das Kohleausstiegsgesetz verabschiedet, mit dem auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geändert worden ist. „Es ist enttäuschend, dass der Bundestag die Chance nicht wahrgenommen hat, im Wärmemarkt mit dem verstärkten Einsatz von klimafreundlicher Bioenergie auf fossile Energie zu verzichten“, kommentiert Sandra Rostek, Sprecherin des Fachverbandes Biogas und anderer Bioenergieverbände.

Weitere Hürden für Biomethan im Wärmemarkt

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Es bleibe unverständlich, warum der Erneuerbare-Wärme-Bonus nicht auch für erneuerbare Gase und feste Biomasse geöffnet wurde. Dabei böte Bioenergie im Wärmesektor nicht weg zu diskutierende Vorteile, insbesondere durch ihre Speicherfähigkeit und damit verbundene Verfügbarkeit etwa in den Wintermonaten, wenn andere erneuerbare Energieoptionen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. „Wegen der heutigen Entscheidung können viele sinnvolle Konzepte nun nicht realisiert werden. Gerade im Wärmebereich wären kurzfristig größere Anstrengungen für Klimaschutz und Energiewende erforderlich, stattdessen schiebt man die Bioenergie auf die lange Bank“, kritisiert Rostek.

Gesetzgeber setzt auf Bioenergie

Ein Lichtblick sei dagegen ein neues Förderprogramm für die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme, das heute mit dem Kohleausstieg ebenfalls beschlossen wurde. Der Einsatz von Bioenergie soll hier nach dem Willen des Bundestags explizit zum Tragen kommen. Die Bioenergieverbände setzen darauf, dass dies nun auch mit praxistauglichen Maßnahmen unterlegt werde. Details zur Ausgestaltung werden sich allerdings erst mit dem Vorliegen des Programms zeigen.

Auf die Details werde es insbesondere auch beim so genannten Kohleersatzbonus und dem geplanten Umrüstprogramm ankommen. Auch hier soll die Bioenergie eine Rolle spielen, doch sei diese derzeit noch mit einigen Fragezeichen versehen. Die anstehenden Prozesse werden wir daher eng begleiten.

Gebäudeenergiegesetz könnte Schub für Biogas bringen

Positiv aus Sicht der Biogasbranche ist ebenfalls die heutige Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesrat. Dieses werde die Einsatzmöglichkeiten von Biogas verbessern, erwartet Oliver Hummel, Vorstand bei der Naturstrom AG: „Der Gebäudebereich ist für rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Deutschland verantwortlich, wobei der Großteil beim Heizen der Raumluft und des Wassers entsteht – meist durch die Nutzung von Erdgas.“ Mit dem Einsatz von Biogas ließen sich diese Emissionen deutlich reduzieren. Immer mehr Haushalte steigen daher um, mittlerweile sogar einzelne Unternehmen. Allein Naturstrom beliefert inzwischen mehr als 30.000 Haushalte und Gewerbebetriebe mit klimafreundlichem Gasangebot. Der Öko-Energieversorger bietet Tarife mit einem Biogasanteil von 10, 20 oder 100 Prozent an. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass die Nutzungspflicht Erneuerbarer Energien, die bei vielen Neubauten besteht, nun anders als bislang auch durch den Einsatz von Biogas erfüllt werden kann.

Besserstellung von Biogas

Bessergestellt wird Biogas nun auch bei den Primärenergiefaktoren – die sind relevant dafür, ob Neubauten die geltenden Effizienzanforderungen erfüllen. Biogas war durch die bislang geltenden Einstufungen fossilen Energieträgern gleichgesetzt und somit trotz der besseren Klimabilanz deutlich benachteiligt. Nun wurden die Werte korrigiert: Beim Einsatz von Biogas in Blockheizkraftwerken und anderen KWK-Anlagen gilt der Faktor 0,5 statt 0,6. Wird Biogas in einem Gas-Brennwertkessel verheizt, gilt künftig ein Wert von 0,7 statt bislang 1,1 wie bei fossilem Erdgas.

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