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topplus Corona-EEG beschlossen

Bioenergieverbände begrüßen wichtige Fristverlängerungen

Mit den Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz wird u.a. die Frist bei der Flexibilitätsprämie um acht Monate verlängert. Die Branche mahnt aber richtige Gesetzesnovelle an.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundestag hat gestern Abend die geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen beschlossen. Die Änderungen sollen dazu beitragen, in Zeiten der Corona-Krise das Gelingen der Energiewende sicherzustellen.

„Mit den Gesetzesänderungen stellen wir sicher, dass die Corona-Pandemie nicht zu Verzögerungen bei der Energiewende führt“, begrüßt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Beschluss. Dazu soll das Planungssicherstellungsgesetz sorgen, mit dem wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren wie im Stromnetzausbau auch während der Corona-Pandemie zügig durchgeführt werden können. Es erlaubt digitale Alternativen für Verfahrensschritte in behördlichen Verfahren, die bisher die Anwesenheit der Beteiligten erforderten. Mit den rechtlichen Änderungen im Bereich der erneuerbaren Energien will die Bundesregierung zudem sicherstellen, dass sich die derzeit bestehenden Einschränkungen und Verzögerungen nicht negativ für die Marktteilnehmer auswirken. Unter anderen hat der Bundestag folgende Änderungen beschlossen:

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  • Nachweise zur Antragstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung können bis zum 30. November nachgereicht werden.
  • Fristen zur Realisierung nach einem Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden um sechs Monate verlängert.
  • Die Frist bei der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen wurde um acht Monate verlängert.
  • Eine sechsmonatige Verlängerung wird auch zur Einhaltung von technischen Vorschriften für Stromerzeugungsanlagen gewährt, die ansonsten bis zum 30. Juni 2020 in Betrieb gehen müssten. Diese Änderungen schaffen vor allem Rechtssicherheit im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten aufgrund der im Zuge der COVID-19-Pandemie bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.
  • Darüber hinaus streicht das Gesetz dauerhaft das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften, ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen für die Windenergie an Land teilzunehmen. In der Vergangenheit führte die Regelung zu vielen hochspekulativen Geboten, deren Anlagen in der Folge gar nicht errichtet wurden.

Wichtige Änderungen für die Bioenergiebranche

Bioenergieverbände wie der Fachverband Biogas oder der Bundesverband Bioenergie begrüßen die sechsmonatige Verlängerung der Fristen bei den EEG-Ausschreibungen und bei der Übergangsregelung für die Netzanschlussbedingungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz. „Denn selbst unter Normalbedingungen sind diese Fristen schon ambitioniert. Mit den Lieferengpässen und dem Personalausfall durch die Corona-Krise, mit denen auch unsere Branche kämpft, war es absolut notwendig, hier Verlängerungen festzulegen“, sagt Sandra Rostek als Sprecherin für mehrere Bioenergieverbände. Ebenso sei erfreulich, dass der Bundestag die Frist bei Flexprämie verlängert hat. Da der Deckel für die Prämie bereits seit Juli 2019 erreicht ist, bestand bislang ein Anspruch auf die Prämie nur noch, wenn die Umstellung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise bis November 2020 abgeschlossen wird. Die Verlängerung entschärft jetzt das Risiko, dass Biogasanlagen insolvent gehen, weil die Flexibilisierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig fertig werden, zeigt sich die Leiterin des Hauptstadtbüros erleichtert.

Bioenergieverbände fordern Angaben zum Ausbaukorridor

Neben dem begrüßenswerten EEG-Corona-Gesetz, das die akut notwendigen Regelungen für ihre Branche umsetzen soll, betonen die Bioenergieverbände allerdings, dass diese kleineren EEG-Anpassungen von heute nicht über den weiterhin bestehenden Bedarf einer umfassenden EEG-Novelle hinwegtäuschen dürften. Es sei zentral, dass die von der Bundesregierung angekündigten großen EEG-Änderungen baldmöglichst angegangen würden. Hier setzen sich die Verbände auch für eine Verstetigung der heute beschlossenen Fristverlängerungen ein, die nicht nur im Krisenmodus, sondern prinzipiell benötigt werden. Zudem fehlten der Bioenergiebranche ein künftiger Ausbaukorridor sowie akzeptable Ausschreibungsbedingungen, wie die zuletzt zum fünften Mal in Folge deutlichst unterdeckte EEG-Ausschreibung gezeigt habe. Zum weiteren Handlungsbedarf in Bezug auf das EEG haben die Verbände in einem gemeinsamen Vorschlagspapier Lösungen zusammengestellt.

BUND: "Wichtige Änderungen auf die lange Bank geschoben"

Massive Kritik kommt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Erneut wurden die dringlichsten Fragen beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf die lange Bank geschoben“, kritisiert Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND. Damit meint sie die Abstandsregeln von Windrädern zu Wohnhäusern oder die im vergangenen Jahr beschlossene Abschaffung des Solardeckels. „Dass grade in Krisenzeiten nachhaltige Wirtschaftszweige solchen Planungsrisiken ausgesetzt werden, ist unverantwortlich und unverständlich. Einerseits werden milliardenschwere Hilfspakete bereitgestellt, andererseits einfache Entscheidungen vertagt, die zu einer dezentralen Energieversorgung beitragen können. Das gefährdet sowohl den Erneuerbaren-Ausbau als auch die Klimaschutzziele und beschädigt das Vertrauen der Erneuerbaren-Branche“, sagte Broock.

Am heutigen Freitag befasst sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzesentwurf.

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