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Ausschreibungen

Bioenergieverbände: „Bundesnetzagentur muss jetzt handeln!“

Angesichts des erneuten Unterdeckung bei der Ausschreibung fordern die Bioenergieverbände die BNetzA auf die Gebotshöchstwerte um zehn Prozent anzuheben.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei den heute veröffentlichten Ausschreibungsergebnissen für Biomasseanlagen hat sich zwar die Zahl der erfolgreichen Gebote im Vergleich zum vorherigen Ausschreibungsterminen von 19 auf 50 fast verdreifacht. Trotzdem bleibt die Beteiligung der Bioenergiebranche gering. „Zukunftsfähige Anlagenkonzepte werden durch unwirtschaftliche Rahmenbedingungen an der Ausschreibungsteilnahme gehindert, sodass das ausgeschriebene Volumen von rund 133 MW installierter Leistung zum wiederholten Male nicht ausgeschöpft wurde“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros der Bioenergie-Verbände. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die BNetzA nach dreimaliger Unterdeckung der Ausschreibungen bis zum 1. Dezember die Gebotshöchstwerte für das Jahr 2020 anheben.

Anhebung der Gebotshöchstwerte notwendig

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Im Namen der Bioenergieverbände fordert Rostek dazu: „Die Bundesnetzagentur muss jetzt die Gebotshöchstwerte um zehn Prozent anheben, so wie es im EEG vorgesehen ist. Das ist dringend notwendig, um die im Klimaschutzprogramm beschlossene Stabilisierung des Bioenergie-Beitrags zur Stromerzeugung zu erreichen." Diese Maßnahme habe oberste Priorität, um den Beitrag der Bioenergie zu den Klimaschutzzielen 2030 zu optimieren und auszubauen.

Verlängerung der Realisierungsfristen erforderlich

Darüber hinaus sei die Verlängerung der Realisierungsfristen ab Auktionsende von äußerster Wichtigkeit. Besonders für größere Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen reiche der derzeitige Zeitraum von 18 bzw. 24 Monaten nicht aus, um vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme zu gelangen. Für Bestandsanlagen wiederum sei die Wartefrist von zwölf Monaten nach erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme nicht sinnvoll. Diese Wartefrist sollte daher – wie bei Neuanlagen – gestrichen werden. Damit könnten Pioniere der Stromerzeugung aus Biomasse noch 2020 an Ausschreibungen teilnehmen und sich eine Anschlussvergütung ersteigern, und neue Projekte könnten endlich realisiert werden. Beides werde dringend gebraucht, um die Ziele der Bundesregierung nicht noch mehr zu gefährden.

Biogasrat fordert einsatzstoffunabhängige Förderung

Die derzeitige Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens bietet auch nach Ansicht des Biogasrates keinen ausreichenden Anreiz für die Stabilisierung und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung aus Biogas und Biomethan. Neuanlagen würden in der Ausschreibung mit einem Gebotshöchstwert von 14,58 Ct/kWh gegenüber Bestandsanlagen mit einem Gebotshöchstwert von 16,56 Ct/kWh nach wie vor benachteiligt, obgleich Neuanlagen höhere Kapitalkosten aufwiesen. „Wir fordern daher die Anhebung des Gebotshöchstwertes für Neuanlagen auf den Gebotshöchstwert für Bestandsanlagen sowie die Aussetzung der Degression für Neu- und Bestandsanlagen. Darüber hinaus sollten die bestehenden Substratbeschränkungen für Biogasanlagen aufgehoben werden“, sagte Janet Hochi, Geschäftsführerin des Verbandes. Die Begrenzung von Einsatzstoffen (Substraten) schränke den Handlungsspielraum der Branchenakteure pauschal ohne Würdigung der regionalen Gegebenheiten massiv ein und verhindert, dass zusätzliche Kostensenkungspotenziale gehoben werden können. Die einsatzstoffunabhängige Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse, die einen gleichrangigen Einsatz von Energiepflanzen- und Reststoffen vorsähe, ermögliche den Marktakteuren regional verfügbare, kostengünstige Einsatzstoffe zu erschließen und damit eine wesentlich kostengünstigere Versorgung der Biogasanlagen, wodurch unmittelbar Einsparungen bei den Kosten für die Stromerzeugung einhergehen.

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