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Bioenergieverbände warnen: Flexibilisierung rechnet sich kaum noch

Der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie fordern eine Aufhebung des Flex-Deckels sowie Ausschreibungen auch nach 2022.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Januar berät die parlamentarische Arbeitsgruppe „AG Akzeptanz/ Energiewende“ zu aktuellen Fragen des Wandels unserer Energieversorgung. Der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie weisen darauf hin, dass die Bioenergie heute schon nach der Windenergie die zweitstärkste Technologie in der erneuerbaren Stromerzeugung ist. Damit die Anlagen aber weiterhin einen starken Anteil an der Stromerzeugung haben, müssten die Parlamentarier nun die Weichen stellen und den bedeutenden Beitrag der Biomasse zur Stromerzeugung stabilisieren.

Gemeinsames Positionspapier

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Konkret fordern die Verbände in einem gemeinsamem Positionspapier:

  • Bis Herbst 2019 sollte eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) eingeleitet werden, um die notwendigen Weichen zum Erreichen des Ziels von 65% erneuerbarer Energien am Brutto-Stromverbrauch zu stellen.
  • Die im EEG festgelegten Ausschreibungsvolumina für Biomasse enden 2022. Ohne eine Verlängerung wird die Stromerzeugung aus Biomasse bis Anfang der 2030er vollständig wegbrechen. Damit ergäben sich Auswirkungen auch auf den Ausbau erneuerbarer Wärmetechnologien sowie die Gesamtkosten eines Stromsystems mit 65% Erneuerbarer Energien.
  • Bis zum Jahr 2030 sollten insgesamt 8300 MW Bioenergieleistung ausgeschrieben werden.
  • Die Flexibilitätsprämie im EEG sollte nicht länger gedeckelt sein. Insgesamt können nur 1.100 MW installierter Leistung zuzüglich der Leistung, die in den 16 Monaten nach Erreichen dieser Grenze zur Flexibilisierung zugebaut wird, über die Flexibilitätsprämie gefördert werden. Der Deckel verhindert, dass das Potenzial von Bioenergieanlagen, die Gesamtkosten eines Stromsystems mit 65% erneuerbaren Stroms zu senken, ausgeschöpft wird, und sollte deshalb gestrichen oder zumindest stark erhöht werden.
  • Zudem rechnet sich die Investition in eine Flexibilisierung für viele bestehende Biogasanlagen nicht mehr. Zwar lässt sich die Investition in die bedarfsgerechte Stromerzeugung in der Regel über die Flexibilitätsprämie refinanzieren, aber nur dann, wenn die Prämie tatsächlich über den dort vorgesehenen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Bei der jetzigen Ausgestaltung der Prämie können viele Betreiber die Zahlungen aber für keine zehn Jahre mehr geltend machen. Dies sind zum einen Anlagen, deren EEG-Vergütungszeitraum in der ersten Hälfte der 2020er Jahre ausläuft. Zum anderen handelt es sich um Anlagen, die frühzeitig die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen haben, nun aber die Flexibilität weiter ausbauen möchten. Diese Anlagen können für die weitere Flexibilisierung die Flexibilitätsprämie nur noch für deutlich weniger als zehn Jahre in Anspruch nehmen (im Normalfall sind dies noch fünf bis sechs Jahre) und deshalb eine Umrüstung nicht mehr finanzieren.

Mehr als 2000 Anlagen betroffen

Der Fachverband Biogas e.V. schätzt, dass insgesamt mehr als 2.000 Anlagen, also rund ein Viertel des Biogasanlagenparks, aus einem der beiden Gründe nicht mehr vollends technisch umrüsten können. Zur Lösung des Problems könnte die Flexibilitätsprämie umgestaltet werden, so dass die notwendigen Zahlungen auf die noch verbliebenen Jahre des Vergütungszeitraums verteilt werden.

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