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Biogas

Biogas 2030: Neue Konzepte für bestehende Anlagen

Ziel des Projekts „Biogas2030“ war es, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Anlagenkonzepte aufzuzeigen. Jetzt steht der Abschlussbericht zur Verfügung.

Lesezeit: 3 Minuten

In Deutschland gibt es derzeit rund 9.000 Biogasanlagen, die im Wesentlichen erneuerbaren Strom und Wärme erzeugen. Da die EEG-Festvergütung bis zum Jahr 2030 für eine Vielzahl von Anlagen ausläuft, ergeben sich für sie neue Anforderungen und Herausforderungen. Ziel des nun abgeschlossenen Vorhabens „Biogas2030“ war es, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Anlagenkonzepte für den Biogasanlagenbestand aufzuzeigen. Gleichzeitig geben die Projektbeteiligten Empfehlungen an die Politik, wie die Rahmenbedingungen fortgesetzt werden sollten. Das Projekt haben Mitarbeiter des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) im Auftrag des Umweltbundesamtes bearbeitet.

Drei Modelle unter der Lupe

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Die Wissenschaftler haben drei verschiedene Betriebsmodelle näher betrachtet. Auf der Basis der ausgewählten Modelle (Substratreduktion, Flex-Konzept, Umrüstung von Vorortverstromung zu Biomethanaufbereitung) wurden Kostenbetrachtungen und THG-Bilanzen erstellt, Hemmnisse für deren Umsetzbarkeit identifiziert und Handlungsoptionen abgeleitet. Zur angemessenen Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und energiesystem-technischen Aspekte empfehlen die Wissenschaftler des Projektkonsortiums, nach Anlagengröße und regionalen Rahmenbedingungen zu differenzieren. Während für die kleineren Bestandsanlagen Anreize für Substratreduktion (Betriebsmodell 1) oder zur Flexibilisierung der Anlagen (Betriebsmodell 2) zu setzen sind, wird ausschließlich für die größeren Biogasanlagen (> 250 m3 Biogas/h) die Umstellung der Anlage zur Bereitstellung von Biomethan (Betriebsmodell 3) empfohlen.

Um die Substratreduktion des NawaRo-Anteils (Betriebsmodell 1) für landwirtschaftliche Biogasanlagen anzureizen, sollten für Anlagen mit hohem Gülleanteil die EEG-Festvergütung fortgeführt, bzw. eine gesetzliche Anschlussförderung in Erwägung gezogen werden. Die Reduktion der Substratmenge im Betriebsmodell 1 (50 % energetisch) führe letztlich zu einer Flexibilisierung der Anlage und eröffne damit auch die Möglichkeit, die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen zu können, so die Wissenschaftler.

DBFZ empfiehlt auch Anpassungen der Rahmenbedingungen

Für die Flexibilisierung der Biogasanlage (Betriebsmodell 2) werden darüber hinaus Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine Optimierung des Ausschreibungsmanagements für Bestandsanlagen empfohlen. So sind in erster Linie konkrete Ausschreibungsvolumina für Strom aus Biomasse für den Zeitraum ab 2023 festzulegen und frühzeitig bekannt zu machen. Bei der Umstellung auf Biomethan (Betriebsmodell 3) bedarf es u.a. einer Änderung des rechtlich regulatorischen Regelwerks, um die Anreize zur vollkostenoptimierten Erzeugung und Einspeisung von Biomethan zu erhöhen. Eine Option, die spezifischen Bereitstellungskosten von Biomethan zu reduzieren, könnte bspw. im Bereich der Gaskonditionierung (u.a. Brennwertanpassung) sowie einer Anpassung an der 38. BImSchV bestehen. Eine Lenkung der Entwicklung von Biogasbestandsanlagen in die strategisch gewünschte Richtung erfordert, so das Projektkonsortium, neben der Anpassung der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in erster Linie eine Gesamtstrategie für Biogas bzw. Biomethan, in der eine klare Richtungsentscheidung und Lenkungsmechanismen für den Bestand der Biogasanlagen festgehalten werden.

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