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Biogas statt russischem Erdgas: In vielen Anlagen schlummert noch viel Potenzial

Für den Landesverband Erneuerbare Energien NRW müssen die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung endlich die Chancen nutzen, russische Erdgasimporte teilweise durch heimisches Biogas zu ersetzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Politik räumt Biogas nicht den Stellenwert ein, dem dieser Energieträger zusteht. Das kritisiert der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). So fehlten beispielsweise in der vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Förderanreize für eine verstärkte Biogasnutzung.

Kurzfristige Gesetzesinitiative nötig

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Weiteres Beispiel: Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 21. Juli gemachte Ankündigung, dass der „Biomasse-Deckel“ für bestehende Biogasanlagen zumindest für eine befristete Zeit angehoben werden soll, ist nach wie vor nicht umgesetzt worden. „Die Überlegung geht in die absolut richtige Richtung, es muss jetzt kurzfristig eine Gesetzesinitiative geben“, mahnt eindringlich Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW. Auch ohne Bau neuer Anlagen könne Biogas mit seinem schlummernden Potenzial ein erhebliches Stück zur Versorgungssicherheit beitragen und mithelfen, dass in den kommenden Wintermonaten die Wohnungen warm blieben.

Griese verweist dabei auf Berechnungen und Studien des Fachverbandes Biogas: „Auch ohne technische Umbauten ist es möglich, dass die heute bundesweit rund 9.600 Biogasanlagen rund 20 % mehr Biogas produzieren können – sofern der Gesetzgeber und die Genehmigungsbehörden sie lassen.“

Diese Hürden müssen aus dem Weg

Damit die Biogasproduktion in den vorhandenen Biogasanlagen wirklich nennenswert gesteigert werden kann, müssen nach Einschätzung des LEE NRW drei Hürden schnellstens aus dem Weg geräumt werden:

  • Die sogenannte Bemessungsgrenze für Biogasanlagen muss ersatzlos gestrichen werden. Das EEG sieht bislang einen Deckel vor, der die Anlagenbetreiber zwingt, nur maximal die Hälfte ihrer möglichen Jahreserzeugung einzuspeisen. 

  • Die Obergrenzen der Biogaserzeugung in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) von 1,2 Millionen Normkubikmeter (Nm3) Biogas pro Jahr und in § 35 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) von 2,3 Mio. Nm3 Biogas pro Jahr müssen aufgehoben werden. Nach den bestehenden Regularien müssen Gemeinden bzw. Genehmigungsbehörden erst eine neue Bauleitplanung bzw. ein Sondergebiet ausweisen, wenn ein Anlagenbetreiber die Produktion beispielsweise mit dem Einsatz zusätzlicher Bioabfälle erhöhen will. Dieses Verfahren dauert in der Regel etwa zwei bis fünf Jahre. Deshalb muss die willkürliche Begrenzung auf 2,3 Mio. Nm3 generell gestrichen werden.
  • Das Baugesetzbuch schreibt außerdem in § 35 Absatz 1 Nummer 6b vor, dass bei einer Biogasanlage mindestens 51 % der verwendeten Biomasse aus dem Betrieb selbst oder von benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben stammen müssen. So wird verhindert, dass Biogasanlagen auch biogene Abfall- und Reststoffe aus etwas weiter entfernt gelegenen Betrieben verwenden können. Auch diese Restriktion muss aufgehoben werden.

Beispiel aus der Praxis

Zu den Land- und Energiewirten, die in Nordrhein-Westfalen mehr Biogas produzieren wollen, zählt Bernhard Schültken. Auf seinem Hof im ostwestfälischen Delbrück (Kreis Paderborn) betreibt er seit 2005 eine Biogasanlage mit 1,5 Megawatt elektrischer Leistung. „Mit meiner Anlage kann ich die Biogaserzeugung mehr als verdoppeln, technisch gibt es da keine Probleme“, so Schültken. Der Delbrücker Landwirt will für die Steigerung der Gasproduktion vor allem mehr Festmist einsetzen.

Würden alle gut 1.100 Biogasanlagen in NRW ihre Erzeugung um 20 % steigern, wäre damit eine zusätzliche Erzeugung von über 500 Mio. kWh möglich Das entspricht rechnerisch nach einer Überschlagsrechnung des LEE NRW dem Stromverbrauch einer Großstadt mit 100.000 Einwohnern wie beispielsweise Bottrop.

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