Entlastungspaket
Biogas- und BHKW: Für Verkauf von Wärme sinkt Mehrwertsteuer
Für den Verkauf von Wärme werden befristet bis zum 31.3.2024 nicht mehr 19 %, sondern nur noch 7 % Umsatzsteuer fällig. Für Biogaserzeuger und Betreiber von Blockheizkraftwerken hat das Konsequenzen.
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