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Gasversorgung

Biogas, Wind, Solar: Koalition will Energiesicherungsgesetz novellieren

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Nutzung von Biogas und Photovoltaik verbessern, das Stromnetz schneller ausbauen und den Stromverbrauch besser steuern.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ vorgelegt.

Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, seien weitere Maßnahmen erforderlich, „die zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 führen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt“, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf, der am Donnerstag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird. Freitagmorgen wird es zu der Novelle eine Expertenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geben.

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Änderung vieler Gesetze

Der Vorlage zufolge soll das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) um klarstellende Vorschriften ergänzt werden. Des Weiteren würden das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG 2021), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und das LNG-Beschleunigungsgesetz um Regelungen ergänzt, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von LNG-Anlagen verbessern sollen. Ziel sei außerdem die Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie die Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes.

Mehr Biogas

Durch Korrekturen im EEG 2021 soll für die Jahre 2022, 2023 und 2024 eine Sonderregelung für die EEG-Förderung von Biogasanlagen geschaffen werden. Diese schaffe in der Krise einen vorübergehenden Anreiz, „dass die Stromerzeugung aus Biogas gesteigert wird und damit in diesem Umfang auf die Verstromung von Erdgas verzichtet werden kann“, schreiben die Fraktionen.

Schließlich soll auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geändert werden. Ziel seien Erleichterungen bei der unterjährigen Inbetriebnahme von innovativen KWK-Projekten.

Schnellere Leitung von Offshore-Windstrom

Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sind insbesondere die Anpassungen im EnWG erforderlich, um bereits kurz- und mittelfristig eine bessere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erreichen. Dies sei für die Versorgungssicherheit in den kommenden Wintern zwingend notwendig und auch darüber hinaus erforderlich, um eine effiziente Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu gewährleisten. Zudem müssten die Anforderungen feststehen und die rechtzeitige Errichtung der Leitungen sichergestellt werden. „Nur so können die Offshore-Ausbauziele des Windenergie-auf-See-Gesetzes erreicht werden“, heißt es in dem Entwurf.

Darüber hinaus würden im EnWG Regelungen zur Entschädigung bei Speicherstilllegung getroffen. Bundestag und Bundesrat hätten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es mit Blick auf etwaige finanzielle Härten aus einer nicht genehmigten Speicherstilllegung erforderlich sei, eine Härteausgleichsregelung aufzunehmen. Gleichfalls soll eine Anzeige bei der Umstellung von L-Gas auf H-Gas eingeführt werden.

Sondervorschriften für Windenergie

Geändert werden soll durch den Gesetzentwurf auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Geplant sei eine Ergänzung der Sondervorschrift für Windenergieanlagen, heißt es. Des Weiteren würden Regelungen zu Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen eingeführt.

Höhere Auslastung der Stromnetze

Im EnWG soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Des Weiteren soll im EnWG eine Klarstellung des Umfangs der Brennstoffbevorratung während der befristeten Teilnahme am Strommarkt erfolgen.

Die geplante Änderung im NABEG zielt darauf ab, dass zur beschleunigten Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen und zur Entlastung sowohl der energierechtlichen Genehmigungsbehörden in Bund und Ländern als auch der Übertragungsnetzbetreiber für Änderungen des Betriebskonzepts „weder ein Bundesfachplanungs- beziehungsweise Raumordnungs- noch ein Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder energierechtliches Anzeigeverfahren erforderlich sein soll“.

Durch Änderungen im LNG-Beschleunigungsgesetz sollen weitere Verfahrenserleichterungen und Beschleunigungen für die schwimmenden LNG-Terminals eingeführt werden. Ermöglicht werden soll ein vorzeitiger Baubeginn auch bei unvollständigen Planungsunterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein weiteres Terminal am Standort Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) zu genehmigen.

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