Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) sollen zu einem Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt und verschiedene Experten um eine Stellungnahme gebeten, daraunter auch die Bioenergiebranche.
Diese sieht in dem Entwurf eine vertane Chance. Die Bioenergie sei mit einem Anteil von 88 Prozent der mit Abstand größte Erneuerbare Energieträger in der deutschen Wärmeversorgung. Doch der Ausbau stagniere seit Jahren. Der Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz ändere im Großen und Ganzen nichts an den bisherigen Regelungen – auch nicht für die Holzenergie. Lange sei angekündigt worden, durch eine Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG die Energiewende im Wärmesektor voranzubringen.
Weiter heißt es in der Stellungnahme: Es ist zwar zu begrüßen, dass das Wirtschaftsministerium bei der Festlegung der Primärenergiefaktoren erstmals die Tatsache anerkannt hat, dass die Substitution von Erdgas durch Biomethan signifikant fossile Primärenergie und Treibhausgasemissionen einspart. Damit ging man auf eine Forderung des Fachverband Biogas e.V. ein. Nichtsdestotrotz führt der vorliegende Entwurf die bisherige, ungerechtfertigte Diskriminierung von Biogas einschließlich Biomethan sowohl in der EnEV also auch im EEWärmeG weitgehend fort. Insbesondere wird weiterhin die Tatsache ignoriert, dass nicht nur die Substitution von Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen fossile Primärenergie und Treibhausgasemissionen einspart, sondern auch die Substitution von Erdgas, das in Brennwertkesseln verbrannt wird. Das Land Baden-Württemberg hat dies in seinem Erneuerbare Wärme Gesetz bereits anerkannt – nun muss der Bund nachziehen.
Die Stellungnahme der Bioenergieverbände und des DBV finden Sie hier: http://media.repro-mayr.de/03/666203.pdf