Emissionshandel
Biogasrat: „Biomethan wird diskriminiert“
Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zur Umsetzung der CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor fordert der Biogasrat massive Änderungen am Gesetzentwurf zum BEGH.
Nach dem aktuellen Entwurf zum Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen auch erneuerbare gasförmige und flüssige Kraft-, Heiz- und Brennstoffe in dem nationalen Emissionshandelssystem erfasst werden und damit laut Gesetzentwurf der CO2-Bepreisung unterliegen, während elektrischer Strom, aber auch erneuerbare feste biogene Energieträger unberücksichtigt bleiben. Darin sieht der Biogasrat+ e.V. eine direkte politische Diskriminierung erneuerbarer Energieträger wie Biomethan, die vom Bundesumweltministerium im Gesetzentwurf faktisch fossilen Brenn- und Kraftstoffen gleichgestellt werden. „Dies ist fachlich und sachlich nicht nachvollziehbar und zeugt von reiner politischer Willkür. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Gesetzentwurf klarzustellen, dass biogene gasförmige und flüssige Brenn-, Kraft- oder Heizstoffe wie Biomethan nicht dem nationalen Emissionshandelssystem unterliegen bzw. Biomethan aus der Anlage 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfes, das in der Kombinierten Nomenklatur unter der Position 271129 geführt wird, komplett zu streichen“, betont Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates.
THG-Quote sollte ausgeweitet werden
Darüber hinaus muss nach Ansicht des Verbandes dringend geklärt werden, wie das geplante Emissionshandelssystem im Verkehrssektor mit der etablierten Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor zusammenwirken soll, die sich in den letzten Jahren als Instrument zum Klimaschutz bewährt hat. Hier fordert der Verband eine Anhebung der Treibhausgasminderungsquote auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2030 sowie die Anhebung der energetischen Unterquote für fortschrittliche, erneuerbare Kraftstoffe auf 0,3 Prozent ab 2020, um den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe zu forcieren. Hochi: „Allein mit dem Einsatz von Biomethan als erneuerbarer Kraftstoff werden mehr als 90 Prozent an Treibhausgasen gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr eingespart. Dieses Potenzial zur Defossilisierung des Verkehrssektors muss genutzt werden.“
Verordnungsermächtigung ist Gefahr für Demokratie
Kritisch sieht der Verband zudem, die im Gesetzentwurf vorgesehene Entmündigung von Bundestag und Bundesrat durch zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die künftig nicht der Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat unterliegen sollen. „Das ist in unseren Augen hochgradig undemokratisch angesichts der Tragweite des Gesetzes sowie eine unzulässige Verlagerung des gesetzlichen Auftrags, den die Wähler den Abgeordneten erteilt haben, auf die Ministerien“, betont Hochi.
von Axel Holland
Fehlt im obigen Artikel die halbe Information?
Unser Bundestagsabgeordneter Josef Rief, CDU, schreibt zu meinem Hinweis auf die oben beschriebene CO2-Bepreisung: "Im besagten Gesetz geht es erst einmal darum, alle Brennstoffe für die CO2 Bepreisung zu erfassen, egal ob sie regenerativ sind oder nicht. Dann werden alle Brennstoffe mit ... mehr anzeigen einem Emissionsfaktor versehen, so wie es auch in der EU geregelt ist. Alle regenerativen Brennstoffe, egal ob fest, flüssig oder gasförmig erhalten dann den Emissionsfaktor "Null" und sind damit dann ausgenommen von der Bepreisung." Diese Aussage fehlt in obigem Artikel! weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Thomas u. Helmut Gahse GbR
Nach Dreisig Jahren
kommt die DDR zurück. Ermächtigungsgesetze gab es schon einmal
Das meinen unsere Leser