Der Bundesrat hat sich für bessere Rahmenbedingungen für die Verwendung von Biokraftstoffen ausgesprochen. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, die Regelungen zur Biokraftstoffförderung neu zu gestalten, damit der Anteil der Biokraftstoffe im Verkehr im Jahr 2020 mindestens 10 % betrage.
Vor allem bei der Besteuerung der Biokraftstoffe in Reinform sieht die Länderkammer Optimierungsbedarf, um das anvisierte Ziel auch erreichen zu können. Die Steuerbegünstigung für besonders förderungswürdige Biokraftstoffe (E85, Biomethan und Biomass to Liquid (BtL) sowie Ethanol aus Zellulose) müsse zudem über 2015 hinaus fortgesetzt werden.
Der Bundesrat verlangt außerdem von der Bundesregierung, Informationen über den Stand der Entwicklung erneuerbarer Energieträger im Verkehrssektor in den Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe aufzunehmen oder hierzu jährlich eine gesonderte Veröffentlichung vorzunehmen.
Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner begründete die Initiative damit, dass das 10-%-Ziel mit der bislang geplanten Ausrichtung allein auf die Beimischung von Biokraftstoffen nicht zu schaffen sei, denn die dafür ab 2015 geltenden Mindestanteile seien auf die Vermeidung von Treibhausgasen abgestellt - und hierfür seien wegen der ständigen Verbesserung der Biokraftstoffe energetisch gesehen immer geringere Mengen erforderlich.