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Biokraftstoffe: Bundesregierung will Treibhausgasquote erweitern

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf zur Treibhausgasquote beschlossen. Viel Kritik gibt an der geplanten Bevorzugung der E-Mobilität.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor sei ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz getan, urteilt der Biogasrat. „Wir begrüßen die Anhebung der THG-Quote im Jahr 2030 auf 22 Prozent für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen und auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 28 Prozent ausdrücklich“, sagt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats.

THG-Quote sollte schrittweise steigen

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Für sofort wirksamen und vor allem kosteneffizienten Klimaschutz fordert der Verband jedoch, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die THG-Quote von heute 6 % bereits ab dem Jahr 2022 auf 10 % anzuheben und danach kontinuierlich weiterzuentwickeln. Außerdem müsse die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe bis zum Jahr 2030 auf 3,5 % (energetisch) angehoben werden. Darüber hinaus müssten auch konventionelle, nachhaltige Biokraftstoffe, die jährlich mehr als 9,7 Mio. t CO2 einsparen, eine Zukunft in Deutschland haben, ihre Anrechenbarkeit sollte bis 2030 verbindlich bei 6,5 Prozent festgeschrieben werden. „Die im Kabinettsbeschluss vorgesehene dreifache Anrechnung von erneuerbarem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb auf die Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen hingegen leistet keinen realen THG-Minderungsbeitrag und damit auch keinen real messbaren Klimaschutzbeitrag“, kritisiert Hochi. Denn bei Nutzung der Elektromobilität würde 1 t CO2 auf dem Papier wie vier t CO2-Einsparung bewertet. Dies sei eine schwere Wettbewerbsverzerrung und ein Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität gegenüber anderen verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffoptionen und Antriebstechnologien. Zudem würden Nachhaltigkeitsanforderungen bei Nutzung der Elektromobilität über die gesamte Wertschöpfungskette einschließlich der Batteriezellproduktion fehlen.

Wettbewerbsverzerrende Subventionen

Auch die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) sieht Nachbesserungsbedarf fordert eine schrittweise Anhebung der THG-Quote. Hierdurch werde das verfügbare, nachhaltig zertifizierte Biomassepotenzial mobilisiert.

Auch die Mehrfachanrechnung der E-Mobilität stellt die UFOP infrage. Hier stehe nicht der Klimaschutz, sondern ein Finanzierungsmodell für den Infrastrukturaufbau im Fokus. Diese indirekte zusätzliche Subventionierung sei nicht akzeptabel, zumal aus Steuermitteln Milliarden ausgegeben werden, um den Kundenzuwachs an der Ladesäule zu beschleunigen. Hier müssten die Energieversorger das unternehmerische Risiko annehmen, fordert die UFOP. Zudem müsse die Bundesregierung jetzt den Ausbau der Produktion der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen, zumal die Konkurrenz um den grünen Strom infolge der Förderung von Wärmepumpen und weiteren Abnehmern aus Industrie und Mineralölwirtschaft erheblich zunehmen werde. Umso bedeutender seien in dieser Phase nachhaltige Biokraftstoffe, die dazu beitragen, diesen Nachholbedarf zu überbrücken. Denn aufgrund der Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft und Haushaltseinkommen erwarte die UFOP, dass sich auch die Haltedauer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verlängern werde, wenn die Mittel für eine Neuanschaffung nicht zur Verfügung stünden. Der Klimawandel warte jedoch nicht auf eine Transformation nach Wunschvorstellungen, unterstreicht der Verband.

Neue Quote reicht nicht aus

Für den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) ist die Steigerung gegenüber dem unzureichenden ersten Entwurf zwar eine Verbesserung, aber bei weitem nicht ausreichend. „Die THG-Quote wurde zwar von 14 auf 22 %für das Jahr 2030 im Gesetzgebungsprozess erhöht, aber das reicht nicht aus, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor relevant zu steigern. Hierfür hätte ein Mindestanteil von 50 Prozent bis 2030 festgelegt werden müssen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Auch steige die THG-Quote von heute 6 % mit dem Zwischenziel von 8 % in 2024 deutlich zu langsam an. Erst ab 2026 sei eine beschleunigte Steigerung auf 22 % im Jahr 2030 vorgesehen. „Die klimafreundliche Neuausrichtung des Verkehrs ist in der Breite nur durch eine Kombination aus der Reduzierung des Einsatzes fossiler Kraftstoffe, dem Wechsel auf neue Antriebstechnologien und der verstärkten Nutzung von Erneuerbarem Strom, Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen möglich. Dafür leistet dieses Gesetz nicht genug, denn der Verkehrssektor hinkt beim Klimaschutz deutlich hinterher. Zudem sind im Rahmen einer umfassenden Mobilitätswende weitere Weichen zu stellen, die alle Mobilitätsbedürfnisse abdecken“, so Peter.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote hatte der BEE bereits im letzten Jahr gefordert, die THG-Einsparungen deutlich anzuheben.

Biogener Wasserstoff ausgenommen

Der Fachverband Biogas kritisiert dass biogener Wasserstoff, also Wasserstoff aus Biomasse, als Erfüllungsoption ausgeschlossen ist. "Strombasierte Kraftstoffe, bei denen der eingesetzte Kohlenstoff aus Biomasse gewonnen wird, sind kostengünstig und effizient – und vor allem sind sie kurzfristig verfügbar", sagt Fachverbandspräsident Horst Seide. Gerade in der Marktentwicklung der Wasserstoffproduktion in Deutschland sei der biogene Wasserstoff daher ein wichtiger Baustein.

Kritik an Palmöl-Förderung

"Der Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium bleibt leider hinter dem Möglichen zurück“, bedauert der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Georg Nüßlein. Technologieoffenheit müsse beim Klimaschutz im Verkehr oberstes Gebot sein. Bezahlbare Mobilität für alle - auch im ländlichen Raum - werde auf absehbare Zeit ohne den Verbrennungsmotor nicht funktionieren.

Nachbesserungen fordert Nüßlein auch beim Thema Palmöl. Während Deutschland einen schrittweisen Ausstieg bis 2026 vorsieht, gehen andere EU-Staaten ambitionierter vor. „Dies könnte dazu führen, dass zunächst weit mehr Palmöl bei uns zum Einsatz kommt als bisher. Hier hätten wir vom Bundesumweltministerium mehr Mut erwartet“, sagte er. Umweltschädlich sei zudem die Förderkulisse, die künftig in Deutschland für den Einsatz von Abwässern aus der Palmölproduktion (POME) gelten soll. Dass die EU POME als fortschrittlichen Ausgangsstoff der Biokraftstoffproduktion einstufe, sei unverständlich, weil er doch erst bei der Palmölproduktion entstehe. Besonders problematisch werde diese Fehlentscheidung durch die jetzt in Deutschland vorgesehene Doppelanrechnung im Falle eines Überschreitens der gesetzlichen Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe. So entstehe ein zusätzlicher starker Förderanreiz. Hier müsse POME zwingend ausgenommen werden. „Denn alles andere untergräbt unsere Nachhaltigkeitsbemühungen und macht Deutschland zum Treiber der Palmölproduktion“, sagt der stellvertretende CDU-Vorsitzende.

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