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Biokraftstoffe: Regierung legt Gesetzentwurf zur Treibhausgasminderungs-Quote vor

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Kraftstoffe im Verkehrssektor sollen zukünftig weniger Treibhausgase verursachen. Dieses Ziel verfolgt der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, der jetzt dem Bundestag zugeleitet worden ist. Damit folgt die Bundesregierung der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II), die den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors (Straße und Schiene) auf mindestens 14 % für das Jahr 2030 angehoben hat.

Die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr erfolgt seit 2015 durch die Treibhausgasminderungs-Quote. Diese verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres Kraftstoffes um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreichen sollen sie dies unter anderem dadurch, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse in Verkehr bringen.

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Strombasierte Kraftstoffe im Fokus

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Treibhausgasminderungs-Quote für Otto- und Dieselkraftstoffe anzuheben. Außerdem soll eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe eingeführt werden. Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, wird laut Gesetzentwurf die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

Weitere Details, die das Gesetz vorsieht:

  • Obergrenzen für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln von 4,4 % (energetisch),
  • für Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und tierischen Fetten von 1,9 % (energetisch),
  • ein Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen von 2,6 % (energetisch) im Jahr 2030
  • Mehrfachanrechnungen um den Faktor 2 für fortschrittliche Biokraftstoffe, die über den Mindestanteil liegen, Faktor 2 für strombasierte Kraftstoffe, Faktor 3 für Strom in Elektrofahrzeugen).

Begrenzung der konventionellen Kraftstoffe in der Kritik

Gerade die Begrenzung der konventionellen Kraftstoffe bei gleichzeitiger Mehrfachanrechnung der Elektromobilität stößt in der Bioenergiebranche auf scharfe Kritik. Die im Bundesverband Bioenergie (BBE) organisierten zehn Verbände der Biokraftstoffwirtschaft urteiln, dass diese vorgesehene Obergrenze im Widerspruch zu dem von der Bundesregierung im Juni 2020 beschlossenen Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) steht. Darin wird ein maximaler Anteil von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse von 5,3 % angestrebt.

Eine detaillierte Beschreibung dieser und ergänzender Änderungsvorschläge finden Sie in dem gemeinsamen Positionspapier der im BBE organisierten Verbände der Biokraftstoffwirtschaft hier.

Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am 12. Februar 2021 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Dessen Stellungnahme steht noch aus.

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