Als Folge des Krieges in der Ukraine müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um die Abhängigkeit von Lieferungen fossiler Energie aus Russland zu verringern. Der Einsatz von Biodiesel und Pflanzenöl in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierzu einen bedeutenden Beitrag leisten. Entscheidend dafür ist nach Ansicht der Union aber die steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl nach § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG), um zum einen Land- und Forstwirten einen ökonomischen Anreiz für den Einsatz von Biokraftstoffen und zum anderen Landtechnikunternehmen die nötige wirtschaftliche Sicherheit für die Entwicklung, Zertifizierung und Freigabe der Motoren zu geben.
Für 2022 keine Begünstigung mehr
Die steuerliche Begünstigung beim Einsatz von Biodiesel und Pflanzenöl in der Landwirtschaft war bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Zu diesem Zeitpunkt habe die bisherige beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission geendet, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das bedeutet: Für die im Jahr 2022 eingesetzten Biokraftstoffe können Landwirte nur eine Steuerermäßigung nach der Agrardieselrückvergütung beantragen. Diese beträgt allerdings nur 21 Cent/l statt 47 Cent/l. Mit dem Tankrabatt reduziert sich die Steuer auch bei Biokraftstoffen auf 11,5 Cent/l, teilt die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) mit.
Die Regierung prüft nach eigenen Angaben derzeit die beihilferechtliche Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund neuer EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen.