Die Bundesregierung will den Anteil von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse auf 4,4 % begrenzen. Gemeint ist der energetische Anteil konventioneller Biokraftstoffe an der Gesamtenergie im Verkehr. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Verkehr hervor. Die im Bundesverband Bioenergie (BBE) organisierten zehn Verbände der Biokraftstoffwirtschaft kritisieren das scharf: Diese vorgesehene Obergrenze stehe im Widerspruch zu dem im von der Bundesregierung im Juni 2020 beschlossenen Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) angestrebten maximalen Anteil von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse von 5,3 %.
Kritik an einseitiger Förderung von Technologien
Diese und weitere Forderungen haben die Biokraftstoffverbände jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier verankert. Darin fordern sie u.a.:
- Die THG-Quote sollte nicht sprunghaft, sondern in kleinen jährlichen Schritten von 6 auf 22 % im Jahr 2030 angehoben werden. Nur so hätte die Wirtschaft Investitionssicherheit.
- Die Verbände kritisieren erneut die geplante Mehrfachanrechnung ausgewählter Erfüllungsoptionen und fordern, dass die Technologien gleichberechtigt vorangebracht werden sollten.
- Grundsätzlich sollte die Förderung erneuerbarer Energien im Verkehr alle denkbaren Technologien umfassen, weshalb auch nachhaltige Biomasse als Rohstoff zur grünen Wasserstoffproduktion rechtlich Anerkennung in der THG-Quote finden sollte.
- Die Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe auf Basis von gebrauchten Pflanzenölen und Tierfetten sollte moderat steigen.
Achtseitiges Positionspapier
Eine detaillierte Beschreibung dieser und ergänzender Änderungsvorschläge finden Sie in dem gemeinsamen Positionspapier der im BBE organisierten Verbände der Biokraftstoffwirtschaft unter www.bioenergie.de/verband/positionen/kraftstoffe