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Biomethan

Biomethan könnte LNG-Bedarf 2030 decken

Der Einsatz von verflüssigtem Biomethan (Bio-LNG) im Schwerlastverkehr könnte die Klimabilanz im Verkehr deutlich verbessern. Das könnte auch ein neues Geschäftsfeld für Biogasanlagen ohne EEG-Förderung werden, zeigt eine neue Studie.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Einsatz von verflüssigtem Biomethan (Bio-LNG) im Schwerlastverkehr ließe sich die Biokraftstoffmenge bis 2030 verdoppeln. Der Anteil von Biokraftstoffen auf Basis Gülle, Bioabfällen und anderen Rest- und Abfallstoffen würde damit von derzeit 30 % auf mehr als 50 % steigen. Auf diese Weise ließen sich rund 7 Mio. t CO2 im Jahr 2030 zusätzlich einsparen. Das zeigt eine Studie, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit Partnern aus Energie- und Mineralölwirtschaft, Anlagenbau und Schifffahrt in ihrer gemeinsamen „Initiative Bio-LNG“ veröffentlicht hat. Die Initiative plädiert deshalb für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, etwa durch die Erhöhung der nationalen Treibhausgas (THG)-Minderungsquote im Verkehr, eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut sowie Investitionsanreize in Form von Investitionszuschüssen oder Ausschreibungen.

Anrechnung auf die THG-Quote

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Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, zu den Studienergebnissen: „Bio-LNG kann einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Jahr 2030 leisten, vor allem im Straßengüter- und Schiffsverkehr. Die Bundesregierung sollte daher die Nutzung von Bio-LNG gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr begünstigen.“

Ein erster wichtiger Schritt sei die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, wodurch Bio-LNG auf die THG-Minderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden kann. Außerdem sollte Bio-LNG auch dann auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen, wenn es in der Schifffahrt zum Einsatz kommt. Momentan ist das noch nicht der Fall. Um die mit Bio-LNG verbundenen THG-Minderungspotenziale und Umweltvorteile zu nutzen und die Einführung synthetisch erzeugter erneuerbarer Kraftstoffe vorzubereiten, sei die THG-Minderungsquote kontinuierlich bis 2030 anzuheben und dynamisch an die Entwicklung der Elektromobilität anzupassen, damit der Ausbau der Elektromobilität nicht zu Lasten von erneuerbaren Kraftstoffen geht.

Lkw-Maut und Investitionsanreize

Nach Einschätzung der Initiative gibt es über die THG-Minderungsquote hinaus vielversprechende Ansätze zur Förderung von Bio-LNG und anderer erneuerbarer Kraftstoffe. So prüft die EU, THG-Emissionen bei der Festlegung der Mautgebühren im Straßengüterverkehr zu berücksichtigen oder erneuerbare Kraftstoffe auf die CO2-Flottengrenzwerte von schweren Nutzfahrzeugen anzurechnen. Die THG-Komponente in den Mautgebühren müsste so ausgestaltet werden, dass Spediteure einen Anreiz haben, Bio-LNG statt fossile Kraftstoffe zu tanken. Dafür müsste die Lkw-Maut, bei Verwendung von Bio-LNG mit einer THG-Reduktion um mindestens 50 Prozent, um 5 Cent pro Kilometer geringer sein als bei fossilen Kraftstoffen. Allerdings ist mit der Umsetzung einer solchen Regelung auf EU- und nationaler Ebene erst ab 2023 zu rechnen.

Umrüstung bestehender Biogasanlagen

Um die Marktentwicklung schon vorher anzustoßen, empfiehlt die Initiative Bio-LNG auf nationaler Ebene einen Investitionszuschuss für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und den Bau neuer Bio-LNG-Anlagen. Möglich wäre auch eine auf wenige Jahre befristete Ausschreibung von Bio-LNG-Produktionsvolumen. Somit wäre Bio-LNG bereits verfügbar, wenn die EU zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Maßnahmen beschließt. Zudem wäre für die ersten Biogasanlagen, deren Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2020 ausläuft, ein neues Geschäftsmodell geschaffen. Grundsätzlich sei es wichtig, die in der RED2 festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe anzuwenden und die Maßnahmen gut aufeinander abzustimmen.

Die Studie und weitere Informationen finden Sie hier.

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