Die Bevorzugung von Erdgas in der demnächst in Kraft tretenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hat der Fachverband Biogas (FvB) kritisiert. „Biomethan wird aufgrund der ökonomischen Vorteile von Erdgas im Bereich der Wärmenutzung kaum mehr zu vermarkten sein und damit trotz der sehr positiven Klimabilanz im KWK-Bereich von einer Verwertung bei Industriekunden praktisch ausgeschlossen“, monierte FvB-Geschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez vergangene Woche in Freising.
Das KWKG fördere in seiner bisherigen Form bereits die Stromproduktion mit Erdgas in einem Blockheizkraftwerk. Dieser Effekt werde durch das neue Gesetz noch verstärkt. Nach verbandsinternen Berechnungen bedeute dies für Biomethan eine zunehmende Benachteiligung, da sich der Brennstoff im Gegensatz zu Erdgas nicht mehr rechne. Zudem führten die Fördersätze des neuen KWKG dazu, dass die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Biomethannutzung vor allem in industriellen KWK-Anlagen nicht mehr konkurrenzfähig sei. Diese Weichenstellung sei fachlich nicht nachvollziehbar, monierte da Costa Gomez.
Biomethan für Industrie attraktiv machen
Um Biomethan gegenüber Erdgas für Industriekunden wieder attraktiv zu machen, schlägt der Fachverband Biogas eine Eigenverbrauchs- oder Selbstnutzungsregel für Biomethan im EEG vor. So könne Biomethan an Industriekunden mit hohem Eigenstrombedarf vermarktet werden. Damit würden die Energienetze entlastet und die EEG-Umlage geschont. Einen entsprechenden Vorschlag werde man mit dem Bundesumweltministerium diskutieren.
Aufgrund der nachhaltigen Erzeugungsart und der positiven Klimabilanz von Biomethan könne durch eine solche Änderung ein neues Biomethan-KWK-Potential im Bereich der Industrie erschlossen werden. „Ohne die geforderte Änderung wird es kaum einen nennenswerten Zubau von Biomethan-KWK-Anlagen geben und der von der Bundesregierung angestrebte Anteil von 6 % Biomethan am Erdgasverbrauch bis 2020 wird nicht ansatzweise erreicht“, warnte der FvB-Geschäftsführer. (AgE)