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Bis zu 45 % Förderung für neue Holzheizkessel

Aktuell gibt es verschiedene Förderprogramme für Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien. Davon profitieren Holzheizkessel genauso wie Wärmepumpen oder Wärmenetze.

Lesezeit: 3 Minuten

Rund 70 % der Heizungen in Deutschland verbrennen Heizöl, Kohle und Erdgas. Dabei will die Bundesregierung wie im Stromsektor auf den Einsatz von fossilen Brennstoffen bis zum Jahr 2050 ganz verzichten, um die Klimaziele einhalten zu können.

Zu Beginn der Heizsaison stellen sich viele Hausbesitzer die Frage: Lohnt sich jetzt der freiwillige Umstieg auf ein neues Heizsystem? Unterstützung bekommen Verbraucher seit Anfang des Jahres durch sehr hohe Förderungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewähren attraktive Zuschüsse und Kredite für den Heizungstausch und zum energetischen Sanieren oder Modernisieren.

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Die Zuschüsse des BAFA

Das BAFA deckt den Bereich „Heizen mit erneuerbaren Energien“ ab und gewährt hierfür hohe Zuschüsse von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten oder sogar 45 %, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird. Diese gibt es für die Installation von Holz-Heizungen, Hybridheizungen (Gas- und erneuerbarer Wärmeerzeuger), Wärmepumpen und Solarkollektoren samt Wärmespeicher. Neu gegenüber der früheren Förderung: Es werden jetzt auch Kessel über 100 kW vom BAFA gefördert. Dazu gehören Scheitholz-, Pellet und Hackschnitzelkessel und Pelletöfen mit Wassertasche. „Früher gab es einen Festbetrag je Kessel, seit Jahresanfangg werden neben der Anlage auch viele notwendige Kosten anteilig gefördert“, macht Kathrin Bruhn auf eine weitere Neuerung aufmerksam.

Wie die Expertin zum Thema Heizen mit Holz beim Technologie- und Förderzentraum (TFZ) im bayerischen Straubing weiter erklärt, sind Ölheizungen, luftgeführte Pelletöfen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Holz-Naturzuganlagen, Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen von der Förderung ausgeschlossen. Auch wenn eine 30 Jahre alte Ölheizung laut Energieeinsparverordnung bzw. Gebäudeenergiegesetz (gilt ab 1.11.2020) ausgetauscht werden muss, gibt es keine Förderung.

Was das BAFA unter anderem im Bereich Energieeffizienz auch fördert:

  • Mini-KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke), mit denen Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt wird.
  • Wenn der Heizkessel nicht erneuert werden soll oder muss, sind dennoch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Ersatz von Heizungspumpen, Pumpen zur Warmwasserzirkulation sowie hydraulischer Abgleich am Heizsystem, Heizkörper und Rohrleitungen) förderfähig.
  • Zudem bezuschusst das BAFA eine Vor-Ort-Beratung und hilft damit, eine fundierte Informationsgrundlage für energetische Modernisierungen zu schaffen.

Die Fördermittel der KfW

Die KfW fördert große Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW. „Für automatisch beschickte Anlagen zahlt die KfW einen Zuschuss von 20 €/kW“, erläutert Bruhn. Der Höchstbetrag liegt bei 50.000 € je Einzelanlage. Weitere 20 €/kW gibt es als Innovationsförderung, wenn der Kessel besonderes niedrige Staubemissionen nachweist sowie 10 €/kW bei Einbau eines Pufferspeichers mit mindestens 30 l/kW. Insgesamt können Hausbesitzer also 50 €/kW erhalten. Die Höchstsumme beträgt dann 100.000 €. Zusätzlich erhöht die Förderung um 30 %, wenn eine Ölheizung oder eine andere ineffiziente Heizung ausgetauscht wird.

Weitere Förderungen:

  • Die KfW fördert auch Wärmeleitungen und den Anschluss an Nah- und Fernwärmenetze mit Zuschüssen.
  • Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Darlehen für neue Umweltheizungen.

Was Sie beachten müssen

„Während der Hausbesitzer bei den Fördermitteln des BAFA selbst oder eine bevollmächtigte Person, z.B. der Heizungsbauer, den Antrag stellt, ist bei den Fördermitteln der KfW die Hausbank zuständig“, erklärt Bruhn.

Bei allen Förderungen gilt: Die Anträge müssen vor dem Vertragsabschluss mit einem Heizungsbauer und damit vor Baubeginn gestellt sein.

Beim BAFA gibt es verschiedene Merkblätter und Checklisten zu den Fördermitteln: www.bafa.de/ee

Weitere Infos zu den Krediten 271/281 sowie 272/282 gibt es hier.

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