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BMU bremst Biokraftstoffe weiter aus

Das Bundesumweltministerium will per Gesetz die Treibhausgasminderungsquote weiterentwickeln. Die Biokraftstoffbranche kritisiert die Pläne als mutlos und völlig unzureichend.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 24. September seinen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vorgelegt. Das Gesetz regelt die Treibhausgaseinsparungen im deutschen Kraftstoffmix und soll EU-Vorgaben umsetzen. Danach soll die THG-Quote bis 2025 bei den bereits heute geltenden 6 % eingefroren werden und dann ab 2026 auf nur 7,25 % steigen. Die Bioenergieverbände halten diesen ersten Entwurf für völlig unzureichend und mahnen deutliche Nachsteuerung an. „Der Name des Gesetzentwurfes täuscht, statt Weiterentwicklung gibt es nach Vorstellung des BMU in den nächsten fünf Jahren absolute Stagnation in Sachen Klimaschutz im Verkehrssektor“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.

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Die Treibhausgasminderungsquote habe sich in Deutschland etabliert, sei breit akzeptiert und zudem ein höchst effizientes Instrument zum kurzfristigen Erreichen der THG-Einsparungen. „Trotzdem soll sie in den nächsten fünf Jahren nur geringfügig ansteigen. Dabei ist so viel mehr möglich und vor allem auch nötig“, sagt Rostek. Ihr sei schleierhaft, wie mit dem vorliegenden Entwurf der Zielpfad aus dem integrierten nationalen Energie- und Klimaschutzplan der Bundesregierung von 27 Prozent erneuerbarer Energie im Verkehrssektor in 2030 erreicht werden soll. Ein Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 20 Prozent bis 2030 sei einfach möglich, und zwar ohne Rechentricks wie mehrfacher Anrechenbarkeit. Die Biokraftstoffe müssten dabei weiterhin eine entscheidende Rolle spielen.

"Kein Klimaschutz im Verkehr"

Auch bei drei Branchenverbänden der Biokraftstoffwirtschaft fällt Entwurf krachend durch. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) und Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) sehen darin keine Lösung für die drängenden Probleme im Klimaschutz des Sektors. „Das BMU verabschiedet sich mit seinen Vorschlägen ganz offensichtlich vom Klimaschutz im Verkehr. Der Anteil erneuerbarer Kraftstoffe soll in den kommenden Jahren sogar sinken. Damit wird der derzeitige Fahrzeugbestand mit fast 58 Millionen Benzin- und Dieselfahrzeugen praktisch nichts zum Klimaschutz beitragen können“, betont Stefan Walter, Geschäftsführer des BDBe.

Stephan Arens, Geschäftsführer der UFOP kritisierte, dass der Anteil von nachhaltigem Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse dem Plan des BMU zufolge sogar stärker abgesenkt werden soll, als dies der integrierte Nationale Energie- und Klimaplan vorsehe. „Nachhaltige Biokraftstoffe aus landwirtschaftlicher Biomasse stellen derzeit den mit Abstand größten Beitrag erneuerbarer Energien im Straßenverkehr. Hierdurch werden jährlich etwa 6 Mio. t CO₂ eingespart.“ Gleichzeitig würden auf europäischer und nationaler Ebene immer ehrgeizigere Klimaziele verkündet. Erst ab dem Jahr 2026 soll die Mineralölwirtschaft verpflichtet werden, den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe etwas stärker zu senken als bisher.

Verkehrsziele für 2030 in weiter Ferne

„Das BMU schlägt damit tatsächlich vor, dass in den kommenden fünf Jahren nichts geschehen soll bei der Treibhausgasminderung der Antriebsenergie im Verkehr“, äußerte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. Der BMU-Entwurf sehe in auffälligem Gegensatz zu Vorschlägen aus Industrie und Wirtschaft keine stufenweise, anspruchsvolle Steigerung der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen vor. „Das Erreichen des deutschen 2030-Verkehrsziels ist hiermit ausgeschlossen“, sagte Baumann.

Die Bundesregierung ist durch Europarecht dazu verpflichtet, einen Anteil von Erneuerbaren Energien im Verkehr in Höhe von 14 Prozent gemäß der Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II, Renewable Energy Directive II) zu erreichen. Die RED II sieht eine Reihe von Mehrfachanrechnungen vor. So zählt E-Mobilität vierfach, abfallbasierte und fortschrittliche Biokraftstoffe werden doppelt auf das Ziel der RED II angerechnet. Durch diese Rechentricks steigt der Anteil an erneuerbarer Energie bis 2030 aber praktisch kaum gegenüber heute. Die Bundesregierung hatte daher angekündigt, über diese europäischen Vorgaben hinauszugehen und für mehr Klimaschutz im Verkehr zu sorgen. Biokraftstoffe können hierbei eine maßgebliche Rolle spielen.

„Zwischen dem Beschluss der Bundesregierung, die RED II ambitioniert umzusetzen, und dem vom BMU vorgelegten Gesetzentwurf besteht kein Zusammenhang. Das ist aus Sicht des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik irritierend“, so Walter.

"Vorschläge sind aus der Zeit gefallen"

Nach dem am 19. August vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzbericht 2019 lagen die Treibhausgasemissionen im Verkehr im Jahr 2019 bei rund 163 Mio. t CO₂, für das Jahr 2020 geht die Prognose der Bundesregierung von einem weiteren Anstieg auf 166 Mio. t CO2 aus. „Dieser Weckruf wurde offensichtlich vom Bundesumweltministerium nicht gehört. Anders lassen sich die mutlosen Regelungsvorschläge nicht erklären“, kommentiert auch Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates. Ebenso enttäuschend sei, dass das Bundesumweltministerium keinen echten Entwicklungspfad für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehr bis 2030 vorgibt und stattdessen auf dem europäischen Mindestziel von 14 Prozent verharre. „Das ist angesichts der sich immer deutlicher zeigenden Folgen des Klimawandels völlig aus der Zeit gefallen und muss bis 2030 auf mindestens 20 Prozent korrigiert werden.“ Der Biogasrat fordert, dass es auch für die nachhaltig erzeugten konventionellen Biokraftstoffe in Deutschland eine ernsthafte Perspektive geben muss.

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