Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

BMWi legt Eckpunkte für die Grünstromvermarktung vor

Das BMWi will die regionale Stromvermarktung voranbringen. Doch anstelle eines echten Vermarktungskonzepts hat es jetzt nur Eckpunkte für eine Stromkennzeichnung vorgelegt.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit einer Kennzeichnung von Grünstrom will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die regionale Stromvermarktung voranbringen. Erzeuger von erneuerbaren Energien sollen den Strom dazu vor Ort vermarkten können. Dazu hat das BMWi jetzt Eckpunkte vorgelegt. Kunden dürfen danach die konkreten Anlagen in ihrer Region benennen, aus denen sie direkt vermarkteten Grünstrom beziehen. Damit sollen Stromkunden einen direkteren Bezug zu den Anlagen und damit zum Ausbau erneuerbarer Energien in ihrer Region bekommen (siehe auch Beitrag "Strom vom Hof nebenan" in top agrar 2/2016).


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bislang darf Strom, der finanziell über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, wegen des sogenannten Doppelvermarktungsverbotes nicht direkt als Grünstrom an Stromkunden vermarktet werden. Denn jeder Stromkunde fördert mit der EEG-Umlage, die er zahlt, die Erzeugung einer entsprechenden Strommenge aus erneuerbaren Energien. Den Anteil des geförderten EE-Stroms kann er von seiner Stromrechnung ablesen.


Mit der Stromkennzeichnung will das BMWi die EEG-Umlage nicht zusätzlich belasten. Denn es soll kein neues Vermarktungssystem eingeführt werden. Gleichzeitig soll der Aufwand, den die regionale Kennzeichnung für Wirtschaft und Verwaltung mit sich bringt, möglichst gering sein. Ein weiteres Merkmal der Eckpunkte: Gegenüber den Stromkunden dürfen die Stromversorger nicht mehr regionalen Grünstrom ausweisen als tatsächlich erzeugt wurde. Das soll ein Herkunftsnachweisregister sicherstellen. Regionaler Strom, der durch das EEG gefördert und damit über die EEG-Umlage finanziert wird, darf außerdem nur als geförderter Strom gekennzeichnet werden. Diese Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein. Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause 2016 abzuschließen.


„Das nun vorgelegte Eckpunktepapier setzt keine ökonomischen Anreize für eine regionale Vermarktung“, kritisiert Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group und ehemaliger Grüner-Bundestagsabgeordneter. Doch genau diese sind laut Fell nötig.  Er hätte sich zum Beispiel einen eigenen Vergütungssatz, eine Befreiung von der EEG-Umlage oder Erweiterung der Stromsteuerbefreiung im regionalen Zusammenhang gewünscht.


Stattdessen schlage die Bundesregierung nur eine Kennzeichnung für grünen Regionalstrom vor. Dies sei  keinesfalls ein Ersatz für das abgeschaffte Grünstromprivileg. „Damit bleiben Wirtschaftsminister Gabriel und sein grüner Staatssekretär Baake der Linie treu, keine ökonomischen Anreize für bürgerliche und dezentrale Ökostromerzeugung zu schaffen“, resümiert Fell. Wie immer diene dies nur den Geschäftsmodellen der großen Stromkonzerne.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.