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BMWi legt lang erwarteten Arbeitsplan für die Windenergie vor

Mit einem 18-Punkte-Plan will das Wirtschaftsministerium die Genehmigungen bei der Windenergie beschleunigen, Klagen reduzieren und pragmatischer beim Artenschutz vorgehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Nachgang zum Krisentreffen am 5. September 2019 einen Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vorgelegt. Beim Treffen des Bundeswirtschaftsministers mit der Branche, mit Umweltverbänden, Gewerkschaften und Vertretern von Bürgerinitiativen wurden verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen diskutiert, die notwendig sind, um einerseits die Akzeptanz beim Windausbau zu stärken und andererseits die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

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Der Arbeitsplan mit seinen 18 Punkten soll als wichtiger Schritt dienen, um das Ziel von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen. Das Papier enthält Maßnahmen und benennt die jeweils federführenden Ressorts der Bundesregierung, die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich sind beziehungsweise stellt dar, wo auch die Länder zu beteiligen sind. Die Vielfalt der Maßnahmen und Akteure zeigt, dass die Stärkung der Windenergie an Land eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist. So geht es beispielsweise um die technische Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen, damit das nächtliche Dauerblinken ein Ende hat. Hierfür ist eine technische Verordnung in Federführung des Bundesverkehrsministeriums anzupassen, wobei auch die Länder zustimmen müssen. Zum anderen braucht es mehr Klarheit bei der behördlichen Anwendung des Arten- und Naturschutzrechts, für das das Bundesumweltministerium zuständig ist. Das Bundeswirtschaftsministerium ist zuständig für gesetzliche Anpassungen zur besseren Synchronisierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau. Die Länder sind vor allem bei der Ausweisung von Flächen und der zügigen Durchführung der Genehmigungsverfahren gefordert.

BWE: Wiederbelebung erscheint möglich

„Mit der 18-Punkte umfassenden Aufgabenliste könnte die stockende Genehmigungsvergabe für Windenergie wieder beschleunigt und der deutsche Markt wiederbelebt werden“, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Mit dem Windgipfel am 5. September 2019 war es gelungen, alle für den Windenergieausbau in Deutschland relevanten Akteure an einem Tisch zu versammeln, um zu beraten, wie die anhaltende Krise des Windenergieausbaus in Deutschland gestoppt werden kann.

Die Veröffentlichung der Aufgabenliste erfolgt parallel zur Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes und des Klimaschutzprogramms 2030, durch die eine Fülle von klima- und energiepolitischen Gesetzgebungsprozessen angestoßen werden. „Offensichtlich wurde verstanden, das politisches Handeln überfällig war. Die nun vorgelegten Punkte stellen große Verbesserungen dar. Mit ihnen wird es uns gelingen, die ausufernden Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land wieder in den Griff zu bekommen und einen forcierten Ausbau des Lastenträgers der Energiewende zu gewähren“, sagte Albers.

Kritik am Entwurf zum Klimaschutzgesetz

Leider konterkariert das BMWI dies durch unzureichende, übergeordnete Reduktionsziele und mangelnde Ausbaukorridore bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramm 2030 sowie des Klimaschutzgesetz (KSG). Die verschiedenen Aktionen müssten sinnvoll synchronisiert werden, nur dann könne die Aufgabenliste das starke Aufbruchsignal für den deutschen Windenergiemarkt werden, das nötig sei. So stellen laut Albers die pauschalen Abstandsregelungen einen harten Einschnitt in die Flächenkulisse dar. Würden die 1000 Meter bundesweit umgesetzt, gerät das 65% Erneuerbaren Ziel für 2030 in Gefahr. Statt pauschaler Abstandsregelungen enthalte die Aufgabenliste des BMWi eine Reihe wesentlich zielführender Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung.

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