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BMWi: „Start in das Ausschreibungsverfahren ist gelungen“

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Abschlussbericht zum Pilot-Ausschreibungsverfahren für Solarparks vorgelegt und zieht darin ein positives Fazit zu den ersten drei Ausschreibungsrunden.

Lesezeit: 4 Minuten

 Das Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erscheint gut geeignet und für die Bieter verständlich. Daher sind nur kleinere Anpassungen im Verfahrensablauf nötig, schlussfolgert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in dem jetzt vorgelegten Abschlussbericht zum Pilotausschreibungsverfahren. Dieses Verfahren hatte der Gesetzgeber mit der letzten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) beschlossen. Es sollte dazu dienen, erste Erfahrungen mit dem Verfahren zu sammeln, da die Bundesregierung die Förderung der erneuerbaren Stromquellen ab dem Jahr 2017 generell von einer Festvergütung auf die Ermittlung per Ausschreibung umstellen will.


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Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2015 insgesamt drei Pilotausschreibungen für Freiflächenanlagen durchgeführt. Alle drei Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt 500 Megawatt seien von einer hohen Wettbewerbsintensität gekennzeichnet. Die Gebotsmenge sei jeweils deutlich überzeichnet worden.


Bei den Runden testete die Netzagentur zwei unterschiedliche Preisregeln: Das „Pay-as-bid“-Verfahren, bei dem die erfolgreichen Bieter die Förderhöhe erhalten, die sie selbst geboten hatten. Und  in der zweiten und dritten Ausschreibungsrunde das „Uniform-pricing“, bei dem das letzte noch erfasste Gebot die Förderhöhe für alle bestimmt.

Das Preisniveau der Förderhöhe sei von Runde zu Runde gesunken. Dies sei auch ein Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens, analysiert das BMWi.


Der jeweilige Zuschlagswert lag deutlich unter dem jeweiligen Höchstpreis, der vorher genannt wurde. Die Förderhöhe war letztlich auf ähnlichem bzw. niedrigerem Niveau (Runde 2 und Runde 3) als die per Gesetz festgelegte Förderhöhe nach dem EEG 2014.

Ein wichtiges Augenmerk lag auf der Akteursvielfalt. Denn Kritiker befürchten, dass es mit dem Ausschreibungsverfahren nur noch wenige, finanzstarke Bieter geben könnte.

In allen Runden hätten Bieter verschiedenster Rechtsformen teilgenommen, heißt es in dem Bericht. In der zweiten Runde wurde ein Gebot einer GbR bezuschlagt. Auch natürliche Personen und Genossenschaften haben in der 3. Runde Zuschläge erhalten. Allerdings spielten auch professionelle Projektierer, die mehrere Projekte entwickeln wollen und daher mit mehreren Geboten wiederholt an Ausschreibungen teilnehmen, wie schon in der Vergangenheit, in diesem Marktsegment auch bei Ausschreibungen eine wichtige Rolle.


Ob sich mit dem Verfahren die Ausbauziele erreichen lassen, lässt sich derzeit noch nicht feststellen, da die erfolgreichen Bieter bis zu 24 Monate Zeit haben, die Anlagen in Betrieb zu nehmen. Bis Anfang Dezember 2015 seien noch keine Förderberechtigungsanträge gestellt worden, die Voraussetzung für den Betrieb der Anlagen sind. In einer Umfrage der Bundesnetzagentur hätten die Bieter aber bekräftigt, dass sie ihre Anlagen überwiegend innerhalb des ersten Jahres nach der Zuschlagserteilung errichten wollen.


Grundsätzlich sei es mit den Ausschreibungen möglich, die Zubaumenge im Hinblick auf die Mengenziele zu steuern. Nicht realisierte Zubaumengen könnten dem Volumen späterer Ausschreibungen aufgeschlagen werden. Die in der PV-Pilotausschreibung angesetzten Strafzahlungen von bis zu 5 % der Investitionssumme entsprächen in der Höhe Strafzahlungen, die auch im Ausland zu eher höheren Realisierungsraten geführt hätten.


Diesen Sanktionsmechanismus empfiehlt das BMWi auch für andere Bereiche der erneuerbaren Energien. Sollte sich im Laufe des Jahres 2016 dagegen zeigen, dass die tatsächliche Realisierungsrate der bisher bezuschlagten Projekte unbefriedigend ist, müsste die Höhe der Strafzahlungen oder das Ausschreibungsvolumen ggf. erhöht werden.


Generell könne aus ausländischen Erfahrungen mit Ausschreibungen in Frankreich und Südafrika geschlossen werden, dass eine sorgfältige Anpassung des Ausschreibungsdesigns auf den betroffenen Markt erforderlich sei, um Wettbewerb zu erzeugen. Dieser Wettbewerb kann dann zu sinkenden Preisen über mehrere Ausschreibungsrunden führen. Allerdings will das BMWi keine einfache Übertragung der Ausschreibungsregelung für Freiflächenanlagen auf andere erneuerbare Energien. Allerdings könnten aus den Erfahrungen mit dem Verfahren viele einzelne Elemente auch für andere Bereiche der erneuerbaren Energien genutzt werden. Auch die Erfahrungen der Bundesnetzagentur zum Verfahrensablauf seien für die anderen Bereiche der erneuerbaren Energien wertvoll.

Den vollständigen Bericht können Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums abrufen.

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