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Bundesverband Neue Energiewirtschaft

bne: "EEG-Umlage steht nur symbolisch für absurde Strompreisentwicklung"

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Umlage für 2020 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Damit liegt diese um 5,5 % höher als 2018 und um 231 % höher als vor zehn Jahren; Stimmen...

Lesezeit: 3 Minuten

Wie die Übertragungsnetzbetreiber am Dienstag mitgeteilt haben, steigt die EEG-Umlage von aktuell 6,405 Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh) auf 6,756 ct/kWh Ct/kWh im kommenden Jahr. Für Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne), gehören die "politisch induzierten Strompreiskomponenten" dringend auf den Prüfstand.

"Die Höhe der EEG-Umlage ist eine Komponente, die zeigt, welches Ausmaß die zusätzlichen Belastungen des Endverbraucherstrompreis inzwischen annehmen: Rund drei Viertel des Verbraucherstrompreises sind staatlich veranlasste oder regulierte Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen), die den Energieträger Strom teuer machen und ihn im Wettbewerb gegenüber anderen Energieträgern benachteiligen. Diese Preisgestaltung behindert die Energiewende, da sie strombasierte Zukunftstechnologien wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge massiv benachteiligt", so Busch.

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Hier ist seiner meinung nach die Politik seit Jahren gefordert, diese "energiewendehemmende Preisgestaltung" umzugestalten. Er kritisiert, dass es an politischem Willen fehle. Die im Klimapaket angekündigte Senkung der EEG-Umlage um einen Viertel Cent in 2021 hält er für "geradezu lächerlich". "Sie wird verpuffen, ohne eine Wirkung zu entfalten. Die Kopplung des Stromsektors mit den Sektoren Wärme und Verkehr wird nur gelingen, wenn ein entschlackter Strompreis klimafreundlichen Technologien wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge nicht länger benachteiligt."

Forderung des bne

Letztverbraucher zahlen heute sieben energiespezifische Steuern, Abgaben und Umlagen mit dem Strompreis. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft fordert, vier davon vollständig vom Strompreis wegzunehmen. Die § 19 StromNEV-Umlage und KWKG-Umlage sollen stattdessen aus einer CO2-Steuer finanziert werden.

Die Offshore-Haftungsumlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die nichts anderes als Netzkosten wälzen, müssten in die Netzentgelte der Übertagungsnetzbetreiber integriert werden. Mit den zweckgebundenen Einnahmen aus einer neu einzuführenden CO2-Steuer könnten die Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz abgesenkt und die Privilegierungen bei der EEG-Umlage finanziert werden. Diese Änderungen lösen die Mehrbelastung privater und (kleiner) gewerblicher Stromverbraucher durch das bisherige System der Steuern, Abgaben und Umlagen auf.

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IBW: Erhöhung der EEG-Umlage ist Alarmsignal

Auch die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, fordert eine Novellierung des EEG. Der Anstieg und die Höhe der Umlage zeigen laut vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt, dass das Gesamtsystem nicht passt.

"Die Politik muss jetzt dringend handeln. Wir müssen die Erneuerbaren Energien zügig in ein marktwirtschaftliches System überführen, vor allem, da diese ein immer größeres Gewicht im Strommix einnehmen. Dazu gehört auch, den Einspeisevorrang auf den Prüfstand zu stellen. Gleichzeitig muss es Rechtssicherheit geben, dass der Energiepreis nicht nur stabil bleibt, sondern perspektivisch sinkt", betont Brossardt.

Das EEG und weitere staatlich veranlasste Kosten stünden heute bereits für mehr als die Hälfte des Strompreises. "Das belastet die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts und muss dringend behoben werden. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung eine schrittweise Absenkung der EEG-Umlage vorsieht. Die heutige Steigerung zeigt aber, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen. Hier dürfen wir nicht stehenbleiben: auch die Stromsteuer muss jetzt auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden. Das gibt einen entscheidenden Impuls für den Klimaschutz, gerade im Hinblick auf die Sektorkoppelung", fordert Brossardt.

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