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Bonus für Kombikraftwerke gescheitert

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) kritisiert das Scheitern eines Modells zur Förderung regenerativer Kombikraftwerke. Bei den Verhandlungen am vergangenen Freitag konnte sich die große Koalition über ein entsprechendes Modell nicht einigen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) kritisiert das Scheitern eines Modells zur Förderung regenerativer Kombikraftwerke. Bei den Verhandlungen am vergangenen Freitag konnte sich die große Koalition über ein entsprechendes Modell nicht einigen. Damit würden Fortschritte zur besseren Einbindung von Erneuerbaren Energien in die Stromversorgung unnötig verzögert, urteilt der Verband.


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Hintergrund: Als "Kombikraftwerk" oder "virtuelle Kraftwerke" bezeichnet man den Zusammenschluss verschiedener Energieerzeuger wie Wind-, Solar- und Biogasanlagen zu einer Einheit. Stimmt man die Stromerzeugung der einzelnen Anlagen aufeinander ab, lassen sich damit witterungsbedingte Schwankungen vor allem der Wind- und Solarenergie mit Bioenergie ausgleichen.


Mit dem so genannten Kombikraftwerksmodell, das im Grundsatz beide Koalitionspartner unterstützen, wären entscheidende technische Entwicklungen in diese Richtung angestoßen worden. Zudem hätten sich daraus positive Effekte für die Entlastung des Stromnetzes ergeben. Erst am 21. April hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel ein solches Kombikraftwerk in Brandenburg eingeweiht und als "Meilenstein" bezeichnet.


Dietmar Schütz, Präsident des BEE: "Die große Herausforderung der Zukunft besteht darin, mit dem steigenden Anteil Erneuerbarer Energien eine bedarfsgerechte Stromversorgung sicherzustellen. Um entsprechende technische Entwicklungen zu fördern, ist das Kombikraftwerksmodell ein ideales Instrument. Deshalb hat sich der BEE seit Beginn der Debatte um die EEG-Novelle hierfür vehement eingesetzt. Jetzt wird die notwendige Technologieentwicklung ohne Grund auf die lange Bank geschoben. Das ist ein Trauerspiel."


Das von einem großen Gutachtergremium entwickelte Modell zur Förderung von Kombikraftwerken biete nach Ansicht des BEE nicht nur Anreize, neue technische Lösungen zu entwickeln, sondern trage auch direkt zu einer effizienteren Ausnutzung der Netzinfrastruktur bei. Denn es belohne Anlagenbetreiber, die ihre Stromeinspeisung an der Auslastung der Stromnetze in der jeweiligen Region ausrichten. Darin liege ein wesentlicher Vorteil gegenüber Modellen, die sich lediglich an der Vermarktung Erneuerbaren Stroms an der Strombörse orientieren und unter dem Begriff "Marktprämie" von Teilen der Union als Ergänzung des Kombikraftwerksbonus zur Bedingung gemacht wurden.


"Nach unseren Gesprächen mit der Politik wissen wir, dass der Kombikraftwerksbonus eigentlich von beiden Koalitionspartnern unterstützt wird. Dennoch haben sich offenbar einzelne Stimmen aus dem Wirtschaftsflügel der Union durchgesetzt und die entsprechende Verordnung gestoppt", meint Schütz und kündigt an: "Wir werden uns jetzt an die Kanzlerin und an die Fraktionsvorsitzenden wenden und sie um Unterstützung für einen Beschluss des Kombikraftwerksmodells noch vor der Sommerpause bitten."


Dagegen erklären der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth: Die SPD habe sich zwar formal auf Verhandlungen eingelassen, lehne allerdings bis zuletzt das Kompromissangebot der Union ab, nachdem die Interessen beider Verhandlungspartner in die Praxis umgesetzt worden wären. Danach sollten Anlagenbetreiber zwischen dem von der SPD favorisierten "Kombibonus" und der von der Union verlangten "Marktprämie" wählen können.


Der Kombibonus soll eine bedarfsgerechte Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien innerhalb des EEG und die Entwicklung von Energiespeichern fördern. Dagegen schafft die Marktprämie zusätzliche Anreize für Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, ihren Strom direkt an der Börse zu verkaufen. Dies schafft mehr Wettbewerb an den Strommärkten.


Das Scheitern der Verhandlungen bedeutet erstens für die Anlagenbetreiber, dass nun keines der beiden Systeme realisiert werden kann. Zweitens bedeutet die Ablehnung der optionalen Marktprämie durch die SPD, dass der Wettbewerb im Strommarkt für erneuerbare Energien stark eingeschränkt ist. Der aktuelle Entwurf des Bundesumweltministeriums bezüglich der EEG-Verordnung zur Neugestaltung des EEG-Ausgleichsmechanismus (Wälzung) wird zudem dazu führen, dass in den nächsten Jahren die größten Energieversorgungsunternehmen auch die größten Anbieter von "grünem" Strom sein werden.

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