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Flexible Biogasanlagen

Branche appelliert an Politik: Flex-Frist verlängern!

Die Flexibilisierung von Biogasanlagen hat mehrjährigen Vorlauf. Daher ist das Aufheben der Frist nötig, bis zu der Projekte umgesetzt sein müssen. Sie endet aktuell am 30.11.2020.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Mittwoch vergangener Woche hat das Bundeskabinett eine kleine EEG-Novelle verabschiedet. Sie wird in Kürze im Bundestag beraten. Ziele sind die Verlängerung der Realisierungsfrist für ausgeschriebene EEG-Anlagen, die Verlängerung der Aussetzung von Bürgerwind-Privilegien im Ausschreibungsverfahren und die Zulässigkeit von online-Genehmigungsverfahren, um die unterbrochenen Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Anhörungspflicht digitalisiert fortsetzen zu können. „Das ist alles dringend und richtig. Aber es fehlt die Aufhebung der Frist für die Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen, die bisher am 30.11.2020 endet“, mahnt das Branchennetzwerk „Flexperten“, das sich für eine Flexibilisierung von Biogasanlagen einsetzt. Mit der Forderung unterstützt das Netzwerk auch den Appell von mehreren Bioenergieverbänden.

Über 100 Anlagen droht Insolvenz

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Begründung: Flexibilisierungen seien anspruchsvolle Projekte mit mehrjährigem Vorlauf, bei denen Genehmigungsverfahren und Beschaffung in vielen Fällen corona-bedingt verzögert wurden. Wahrscheinlich über 100 Projekte mit jeweils millionenschweren Investitionsbudgets drohen diese Frist zu überschreiten und damit überhaupt keine Flexibilitätsprämie zu erhalten. Das würde die Insolvenz der Betreiber und einer Reihe von mittelständischen Auftragnehmern bedeuten. Daher fordern die Flexperten, die Frist für den Ausschluss vom Anspruch auf die Flexibilitätsprämie von 16 auf 24 Monate, bzw. auf den 30.06.2021, zu verlängern. Außerdem müsse die Flexibilisierung fortgesetzt werden, die Deckelung der Flexibilitätsprämie vollständig fallen, denn sie verhindere eine rentable Förderung.

Biomasse sei eine hochwertige, bereits gespeicherte Energiequelle. Strom aus Biogas könnte bedarfsgerecht in den Zeiten eingespeist werden, in denen Wind und Sonne wetterbedingt nicht liefern. Aber über 90 % der Anlagen wurden bis 2012 als Dauerläufer errichtet. Das Problem sei mit der bisherigen Flexibilitätsprämie nicht überwunden worden, resümieren die Flexperten.

Die Aufbereitung und Einspeisung des Biogas ins Erdgasnasnetz wäre ideal und sollte ebenfalls gefördert werden. Aber dieser Weg sei für drei Viertel des Anlagebestands nicht erreichbar. Den Betreibern sollte deshalb die Chance geboten werden, die Anlagen mit Gasmotoren vor Ort durch Flexibilisierung und Modernisierung an die Erfordernisse der Zwanziger- und Dreißigerjahre weiter zu entwickeln.

Novelle der Flexprämie nötig

Deshalb dürfe die Flexibilitätsprämie nicht beendet, sondern müsse ebenfalls novelliert werden:

  • Beseitigung des Deckels der Flexibilitätsprämie,
  • volle Förderung auch für Anlagen mit weniger als zehn Jahren Restlaufzeit,
  • Förderung auch bei einem weiteren Leistungszubau,
  • Förderung nur noch für wirksame Flexibilisierung (strenges Effizienzkriterium!),
  • mögliche Flexibilisierung auch für „kleine Gülleanlagen“,
  • Flexibilisierung auch bei einer räumlichen Teilung des Standortes, bei dem das Flex-BHKW am Ort der Wärmenutzung installiert wird.

Details dazu und die ausführliche Begründung hat das Netzwerk in einer politischen Empfehlung aufgeführt.

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