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Branche begrüßt geplante Fortsetzung der Steuerbefreiung

Zur geplante Verlängerung der Steuerbefreiung für Biomethan sowie für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft gibt es überwiegend positives Echo, aber auch Kritik.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf zum neuen Energiesteuergesetz vorgelegt und darin u.a. die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) begrüßt die Regelung, über die das Landwirtschafts- und Finanzministerium lange gerungen haben. „Der Landwirt, der Biokraftstoffe in seinen Fahrzeugen und Maschinen einsetzt, schützt Boden, Wasser und Klima. Gerade in der Land- und Forstwirtschaft ist der Einsatz daher sinnvoll“, sagte VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann. Heimischer Raps als Rohstoff liefere dabei nicht nur Pflanzenöl, sondern auch das Proteinfuttermittel für die Tierhaltung. Mit der Verwendung von Biokraftstoffen werden die heimische Wertschöpfung in ländlichen Regionen erhalten und rund 22.000 Arbeitsplätze gesichert. Biodiesel, Pflanzenöl und Bioethanol stoßen durchschnittlich 70 Prozent weniger Treibhausgase aus als fossile Kraftstoffe.


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„Eine Streichung der Steuerentlastung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft wäre ein fatales Signal für die Entwicklungsabteilungen der Landmaschinenindustrie gewesen, die sich mit der Entwicklung von klimaschonenden Antriebstechnologien befassen“, sagte auch Michael Horper, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und Vorsitzender der Branchenplattform Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft (www.biokraftstoff-tanken.de)



Erleichtert zeigt sich auch die Gasbranche. Denn der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/LNG) über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Die Steuerbegünstigung für Erdgas soll bis Ende 2026 verlängert werden, wobei die Begünstigung ab 2024 sukzessive verringert wird, teilt die Bundesregierung mit. Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG), die ebenfalls bis Ende 2018 befristet ist, läuft dagegen aus. Dies entspräche der Empfehlung eines vom Bundestag angeforderten Gutachtens zur Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor, das das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) erstellt hatte.


„Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Steuerermäßigung für Biomethan als Kraftstoff endlich verlängert. Damit wird eine wichtige Forderung des Fachverbandes Biogas erfüllt“, erklärt der Präsident des Fachverbandes Biogas, Horst Seide. Die Verlängerung sei überfällig und hätte schon längst umgesetzt werden sollen. Nun sei eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag notwendig, damit heutige und künftige Nutzer von Biomethan wissen, woran sie sind.
Aber auch weitere Schritte seien notwendig. Ein Hebel für eine verstärkte Nutzung von Biomethan ist in Deutschland die Biokraftstoffquote. Für den in Europa 2020 angestrebten Anteil von 10 Prozent Erneuerbare Energien im Verkehrssektor können die Mitgliedstaaten eine spezielle Teilquote von 0,5 Prozent für besonders fortschrittliche Biokraftstoffe einrichten.


Völlig unverständlich ist für Seide deshalb, warum das Bundesumweltministerium diese Quote auf 0,05 Prozent senken will. „Wir fordern in Deutschland eine Biomethanquote von mindestens 0,15 Prozent. Das entspricht etwa dem heutigen Marktgeschehen. Denn was viele nicht wissen: Schon heute bringt es Biomethan auf einen Anteil von etwa 20 Prozent am Kraftstoffabsatz für Erdgasfahrzeuge“, sagt der Präsident.


Das Bundeskabinett habe die dringend notwendige Planungssicherheit im Markt für komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) und Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) über 2018 hinaus geschaffen, kommentiert die Deutsche Energieagentur die Entscheidung. Nun sollten Parlament und Bundesrat das Energiesteuergesetz zügig beschließen, um für weitere Investitionen in den Markt für alternative Kraftstoffe zu sorgen. Damit die Anteile von Erdgas und Biomethan als alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr rasch steigen, seien weitere flankierende Maßnahmen nötig, die die Umwelt- und Klimavorteile dieser Kraftstoffe belohnen und eine Trendwende bei den CO2-Emissionen des Verkehrssektors unterstützen.



Kritik an dem Entwurf kommt von den Grünen: „Die große Koalition hat wieder eine Chance vertan, ihre Energiepolitik mit Klimaschutz zu verbinden. Die Begünstigung für den größten Luftverschmutzer in den Städten – Diesel-Kraftstoff – lässt die Regierung so weiterlaufen, die Begünstigung von Flüssiggas (Autogas) soll dagegen auslaufen“, sagte Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik. Statt Energiebesteuerung konsequent nach CO2-Ausstoss und Energiegehalt auszurichten, werde die Besteuerung immer widersprüchlicher.

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