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Klimaschutz im Verkehr

Branche fordert mehr Rückenwind für erneuerbare Kraftstoffe

Der Klimaschutzbeitrag und die Potenziale nachhaltiger erneuerbarer Kraftstoffe auch für Landwirte waren Thema der Pressekonferenz im Vorfeld des 19. Fachkongresses „Kraftstoffe der Zukunft 2022“.

Lesezeit: 5 Minuten

„Mit einer durchschnittlichen Treibhausgasvermeidung von 81% bei Biodiesel, 90,5% bei Biomethan und 92% bei Bioethanol gegenüber den fossilen Kraftstoffen leisten Biokraftstoffe weit mehr an Klimaschutz als es die Mindestvoraussetzungen der geltenden EU-Richtlinie verlangen“, betonte Artur Auernhammer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), gestern auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des 19. Internationalen Fachkongresses für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2022“. Nachhaltige Biokraftstoffe sind und bleiben laut Auernhammer daher ein unverzichtbarer Beitrag für effektiven Klimaschutz im Verkehr.

Zudem hätten Biokraftstoffe an der Tankstelle oder im Nutzfahrzeugflotteneinsatz entsprechend ihres Beimischungsanteils und der CO₂-Bepreisung einen preisdämpfenden Effekt. Denn die erneuerbaren Kraftstoffanteile in Benzin und Diesel sind gemäß dem seit Anfang 2021 geltenden nationalen Emissionshandel im Verkehr von der CO₂-Bepreisung ausgenommen.

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Regierung ignoriert nachhaltige Biokraftstoffe

Vor diesem Hintergrund begrüßen die Biokraftstoffverbände den Ansatz der neuen Bundesregierung, den Klimaschutz in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen. Gleichzeitig kritisiert die Branche, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Klimaschutzleistungen nachhaltiger Biokraftstoffe als bislang einzig relevante Klimaschutzoption im Verkehr weitgehend ignoriert. Um die großen Herausforderungen gerade im Transportsektor anzugehen, sei ein technologie- und rohstoffoffener Ansatz nötig. Da der Fahrzeugbestand im Jahr 2030 voraussichtlich noch ca. 30 Mio. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor umfassen wird, sei ein sofortiges Handeln im Verkehrssektor erforderlich.

Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors unter Nutzung nachhaltig erzeugter und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe, die Entwicklung und Markteinführung weiterer alternativer Kraftstoffe und eine Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe auf die Flottengrenzwerte kurzum eine „evolutionäre Roadmap“, die alle alternativen Kraftstoffe berücksichtigt. Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor bis 2030 erreichen zu können, sind die folgenden Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene notwendig:

1. Erhöhung der erneuerbaren Beimischungsanteile in Benzin und Diesel

Biodiesel und Bioethanol sowie Biomethan sind nach Ansicht der Verbände eine sofort einsetzbare regenerative Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Um die Treibhausgasbelastung durch fossile Energieträger im Verkehr kurzfristig zu senken, könnten die Beimischungsanteile nachhaltiger Biokraftstoffe sofort und unproblematisch erhöht werden: Zum einen durch die Streichung der so genannten Schutzsortenregelung, die Tankstellen dazu verpflichtet, neben Super E10 auch E5 anzubieten. Nach der Streichung von E5 könnte E10 zur Schutzsorte umgewandelt werden, während ein noch höherer Beimischungsanteil mit E20 ein fakultatives Angebot an freigegebene Pkw wäre. Über 95 % aller in Deutschland zugelassenen und alle neuen Autos mit Benzinmotor sind für Super E10 freigegeben. Für alle anderen sollte Super plus (E5) als Schutzsorte bestehen bleiben. Super E10 müsse wie in zahlreichen EU-Nachbarländern der Standard-Ottokraftstoff werden.

Zum anderen müsse der maximale Anteil von nachhaltigem Biodiesel und Bioethanol in Diesel und Benzin erhöht werden. Hierfür müsse die Regierung die Kraftstoff-Normung von E20 auf europäischer Ebene zügig vorantreiben. Höhere Biodieselbeimischungen wie B10 müssen für den öffentlichen Verkauf an Tankstellen zugelassen und der Einsatz von B30 und höhere Beimischungsanteile bis zum Reinkraftstoff (B100) in geschlossenen Flotten des Güter- und Personenverkehrs forciert werden.

2. Ausbau der LNG-Fahrzeugflotte

Der Einsatz von Biogas aus Abfall und Reststoffen im Verkehrssektor müsse forciert werden. Durch biogenes Flüssiggas können zusätzliche THG-Einsparungen erzielt werden, wenn entsprechende Fahrzeuge und Tankmöglichkeiten vorhanden sind. Die Infrastruktur für die Fahrzeugbetankung bei kommunalen und Unternehmen der Privatwirtschaft muss gefördert werden.

3. Anpassung der Zielvorgaben in der RED II

Angesichts der großen Klimaschutzherausforderungen im Verkehrsbereich sei die von der EU-Kommission vorgeschlagene Treibhausgasminderung von 13 % für das Jahr 2030 zu niedrig und müsse auf mindestens 16 % angehoben und die Zielerreichung auf Ebene der Mitgliedsstaaten spätestens 2026 evaluiert werden. Zudem sollte die Quote jährlich in gleichmäßigen Schritten ansteigen, um einen kontinuierlich steigenden Klimaschutz zu gewährleisten und damit sich die Wirtschaft auf den stufenweisen Anstieg einstellen kann.

4. Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der aus dem Jahr 2003 stammenden Energiesteuerrichtlinie sieht einen grundlegend neuen Ansatz zur Besteuerung vor, indem auf den Energiegehalt abgestellt wird. Die beabsichtigte Einführung von steigenden Mindeststeuersätzen für nachhaltige Biokraftstoffe auf das Niveau fossiler Kraftstoffe lehnt die Branche ab. Eine dauerhafte steuerliche Gleichstellung mit so genannten CO₂-armen Kraft- und Brennstoffen müsse gewährleistet sein. Biokraftstoffe müssten unabhängig vom jeweiligen Biomasse-Rohstoff umfassende und mit der Neufassung der RED II nochmals verschärfte Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Treibhausgasminderung erfüllen. Insofern steht der Kommissionsvorschlag im Widerspruch zu den Vorschlägen der RED III, zumal auf nationale Ebene, als weitere Restriktion, sogenannte Kappungsgrenzen eingehalten werden müssen.

5. Steuerentlastung für Land- und Forstwirtschaft

Ende 2021 wurden die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der EU-Kommission verabschiedet. Diese sind ab 2022 die Grundlage für Genehmigungen der EU-Kommission für Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Klimaschutz und Energie, also einschließlich der Genehmigung der Steuerbegünstigung von nachhaltigen Biokraftstoffen, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Für die Wirtschaftsbeteiligten sei es deshalb entscheidend, dass die Bundesregierung auf Grundlage der neuen Leitlinien die bestehende Steuerentlastung für den Biokraftstoffeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin gewährt. Der Einsatz von nachhaltigen Biokraftstoffen stelle für die Land- und Forstwirtschaft eine schnell verfügbare Klimaschutzoption dar. Die Fortführung der Steuerbefreiung sei aber auch eine vertrauensschützende Maßnahme für die Landwirte, die in die entsprechende Technik investiert und regionale Wertschöpfungskreisläufe etabliert hätten.

Das vollständige Programm zum 19. Internationalen Fachkongress für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2022“ vom 24. bis 28.1.2022 im digitalen Format und Informationen zur Anmeldung finden Sie unter: www.kraftstoffe-der-zukunft.com

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