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Branche kritisiert Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz als unzureichend

Mit einem Gebäudeeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung die dringend benötigte Energiewende im Heizungskeller voranbringen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Energiewende im Gebäudebereich gilt als zentraler Baustein für das Erreichen der Klimaziele und die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens. Laut Klimaschutzplan 2050 will die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors bis 2030 um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Davon ist der Sektor nicht nur weit entfernt. Diese Zielmarke reicht auch nicht, um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Um das zu schaffen, müsste der Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland rasch und drastisch sinken und der verbleibende Energiebedarf durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden.

Vielzahl von Regelungen im Gebäudesektor

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Was die Umstellung erschwert: Die Regeln für Klimaschutz im Gebäudebereich sind durch eine Vielzahl unterschiedlicher bürokratischer Regelwerke geprägt. Im Jahr 2017 scheiterte die damalige Bundesregierung mit dem Versuch, ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzulegen, das die verschiedenen Regelwerke zusammenführt und die Energiewende im Gebäudebereich voranbringt.

Jetzt startet die Bundesregierung einen neuen Anlauf. Sie möchte das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz mit dem GEG in einem Gesetz zusammenführen. Hierzu haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesinnenministerium am 29. Mai einen gemeinsamen Referentenentwurf vorgelegt.

Entwurf reicht nicht aus, um Ziele zu erreichen

„Dieser ist aber nicht geeignet, um der Energiewende im Gebäudebereich entscheidende Impulse zu geben“, kritisiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Im Wesentlichen schreibe der Entwurf den Status Quo fest – ohne wirksame Verbesserungen für den Klimaschutz. Damit könnten die Klimaschutzziele in der Wärme- und Kälteversorgung nicht erreicht werden. Schlimmer noch: Er leiste nicht einmal im Ansatz einen zusätzlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und unterhöhle damit das Klimaschutzgesetz.

Gegenüber dem Entwurf vom November 2018 zeige der aktuelle zum Teil sogar Verschlechterungen. Dies betreffe den Verzicht auf die Umstellung der Ermittlung des Primärenergiebedarfs von Fernwärme. Hier soll es nun bei der überholten Stromgutschriftmethode bleiben. Diese weise den Primärenergieaufwand bei der Fernwärme ausschließlich dem erzeugten Strom zu und tue so, als würde die Wärme primärenergiefrei erzeugt. „Das GEG wird infolgedessen keinen Beitrag zum Umstieg auf Erneuerbare Energien in der Fernwärme leisten. So kann der Kohleausstieg in der Fernwärme nicht vorankommen“ kommentiert Peter. Aus Sicht des BEE sollte – wie im bisherigen Gesetzentwurf – zeitnah und mit Übergangsfristen für Bestandsnetze von etwa fünf Jahren auf die Carnot-Methode umgestellt werden.

Gesetz soll 2020 in Kraft treten

Außerdem müsse die Förderung fossil befeuerter Heizsysteme beendet werden. Erforderlich sei auch, dass die Ziele des GEG ambitioniert gesetzt würden. Es reiche nicht, nur ein allgemeines Klimaziel für 2050 zu formulieren. Erforderlich im Gesetz sind laut BEE auch Ziele für den Anteil Erneuerbarer Wärme und den Anstieg der Energieeffizienz – und zwar nicht nur für 2050, sondern auch Zwischenziele für 2030 und 2040. „Dass sich das Energie- und Bauministerium aber nicht einmal auf eine Fortschreibung des seit zehn Jahren geltenden Ziels verständigen kann, den Anteil erneuerbarer Wärme bis 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, ist nicht nachvollziehbar für ein Gesetz, das frühestens am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.“

„Als hätte es weder die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens gegeben, noch die stetigen und anhaltenden Proteste junger Menschen für eine effektive Klimaschutzpolitik oder die klare inhaltliche Ausrichtung der Europawahl für Klimaschutz, stolpert die Bundesregierung klimapolitisch weiter. Die Klimaziele geraten so immer weiter aus dem Fokus“, so Peter.

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