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Branche wertet Kohleausstiegsgesetz nur als Zwischenschritt

Wer A wie Ausstieg sage, müsse auch B wie Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus sagen, fordern viele Verbände. Die Rahmenbedingungen dazu seien aber unzureichend, so die Kritik.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das Kohleausstiegsgesetz und Strukturstärkungsgesetz zugleich mit der Änderung von anderen Gesetzen beschlossen. Dazu gibt es mit Blick auf die Pariser Klimaziele sehr unterschiedliche Meinungen. „Zum ersten Mal hat eine Bundesregierung einen klaren Pfad für einen ökonomisch- und sozialverträglichen und rechtssicheren Kohleausstieg vorgelegt. Energiewende wird jetzt sehr konkret. Das ist weit mehr als das, was vor drei Jahren, nach der letzten Bundestagswahl, FDP, Grüne und Union in Koalitionsverhandlungen versucht haben zu gestalten“, lobt Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Als erstes hochindustrialisiertes Land steige Deutschland gesetzlich fixiert aus Atom und Kohle aus.

Zwar müsse man dem Bergbau Respekt und Dankbarkeit für die jahrelange Versorgung mit Energie schulden. Gleichwohl wolle Deutschland die Pariser Klimaschutzziele erreichen und die drohende Klimakatastrophe abwenden. Mit den Milliarden für die Bergbauregionen und Kraftwerksstandorte würden sie die Chance erhalten, die Brücke in eine klimaneutrale Zukunft zu gestalten.

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Kritik am Ausstiegsdatum

Das Kohleausstiegsgesetz sieht vor, dass die letzten Kohlekraftwerke im Jahr 2038 abgeschaltet werden. „Das Kohleausstiegsgesetz weicht unter anderem beim Ausstiegspfad von der Empfehlung der Kohlekommission ab, womit anstelle eines kontinuierlichen Ausstiegs größere Abschaltmengen erst um 2030 eintreten. Allein diese Abweichung steht für geschätzte 134 Mio. t CO2-Mehremissionen und ist als solche nicht zu rechtfertigen“, kritisiert beispielsweise die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer. Sie hält – im Einklang mit zahlreichen Stimmen aus der Wissenschaft und einzelnen Mitglieder der Kohlekommission – einen Kohleausstieg bis 2030 für sowohl machbar als auch klimapolitisch erforderlich. Auch würde das Gesetz die Möglichkeit einräumen, dass die Kraftwerke schon früher abgeschaltet werden könnten.

Gleichzeitig müssten auch die vielfachen Hemmnisse für erneuerbare Energien beseitigt werden, die sowohl mit den gesetzlichen Ausbau-Mengenbegrenzungen, aber etwa auch durch die Einführung von Ausschreibungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien und deren hemmende Wirkung entstanden sind. „Hinzu kommen zahlreiche Genehmigungshürden, die den Klima- und Energiewendezielen widersprechen und überwunden werden müssen“, sagt Scheer.

Mehr Wind- und Solarenergie nötig

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisiert, dass die Laufzeiten bereits heute unrentabler fossiler Kraftwerke künstlich verlängert und noch dazu unnötig vergoldet würden und auch immer noch Rahmenbedingungen für einen mutigen Zubau der erneuerbaren Energien fehlten. Diese seien wichtig, um das beschlossene Ziel von 65 % erneuerbare Energien im Strommarkt bis 2030 zu erreichen. „Das Wirtschaftsministerium muss hier aktiv werden – mit der angekündigten EEG-Novelle muss glaubwürdig unterstrichen werden, dass der Weg der Energiewende im Stromsektor beschleunigt wird. Ein deutlich größeres Engagement ist von der Bundesregierung aber auch bei der Wärme- und Mobilitätswende zu zeigen. Die entsprechenden erneuerbaren Technologien stehen zur Verfügung“, sagte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Für den Bundesverband WindEnergie (BWE) ist klar: Der Kohleausstieg kann nur mit einer gleichzeitigen starken Revitalisierung des Ausbaus der Windenergie an Land gelingen. „Wer aus der Kohle aussteigt, muss stärker auf die Erneuerbaren setzen. Deutschland braucht einen jährlichen Nettozubau von 4.500 Megawatt bei der Windenergie an Land, damit der Kohleausstieg und die Energiewende gelingen können“, unterstrich Hermann Albers, Präsident des BWE.Gerade Repowering sei ein essentieller Baustein zum Gelingen der Energiewende, da ab 2021 mehr als 6.000 Windenergieanlagen aus der EEG-Förderung fallen.

Solarstrom ist wettbewerbsfähig

Ebenso müsse das Ausbautempo der Photovoltaik kurzfristig verdreifacht werden, um die Klimaziele zu erreichen, fordert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Gemeinsam mit deutlich mehr Speichern und grünem Wasserstoff könne der beschlossene Atom- und Kohleausstieg kompensiert werden. „Die niedrigen gesetzlichen Ausbaukorridore für die Solartechnik wurden seit zehn Jahren nicht angepasst und sind nicht mehr zeitgemäß. Sie müssen schnellstmöglich angehoben werden und einem absehbar deutlich wachsenden Strombedarf, verschärften Klimazielen und dem Atom- und Kohleausstieg Rechnung tragen“, sagte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Die Erzeugung von Solarstrom steht im Kraftwerksmaßstab bei durchschnittlichen Erzeugungskosten von nur fünf Cent je Kilowattstunde inzwischen auf der Schwelle zur Wettbewerbsfähigkeit, belegt ein Gutachten von Marktforschern der enervis energy advisors, das der BSW gemeinsam mit der Innovationsplattform The smarter E Europe initiiert hat. Demnach könnten in den 20er Jahren bereits 8,5 Gigawatt an neuen Kraftwerkskapazitäten in Deutschland förderfrei errichtet werden. Durch Einführung eines CO2-Mindestpreises in Höhe von 40 Euro je Tonne ließen sich die förderfrei zu errichtenden Kraftwerkskapazitäten mehr als verdoppeln, so die Marktforscher. Insbesondere in der zweiten Hälfte der 20er Jahre werde die Förderabhängigkeit spürbar sinken.

Subventionen: Gesetz schafft neue Probleme

Der Energieexperte und ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete, Hans-Josef-Fell, sieht in der Milliarden-Unterstützung für die Kohle-Industrie die Gefahr, dass damit EU-Recht verletzt werden könnte „Bereits heute fließen in der EU jedes Jahr bereits 137 Milliarden Euro an klimaschädlichen Subventionen und in Deutschland alleine sind es 37,5 Milliarden Euro. Die EU hatte die Regierungen der Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis Ende vergangenen Jahres in sogenannten Nationalen Energie- und Klimaplänen (NECP) darzulegen, wie sie ihre fossilen Subventionen abschaffen wollen. Doch Union und SPD sind diese EU-Vorgaben offensichtlich egal und so erhöhten sie heute die klimaschädlichen Subventionen nochmals massiv.“

„Das Kohleausstiegsgesetz kommt zu spät, ist zu teuer und legt zukünftigen Regierungen unnötig Fesseln an“, kritisiert auch Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Die DUH werde die zukünftige Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2021 auffordern, dieses „unzureichende Gesetz“ nachzubessern, um den Kohleausstieg bis spätestens 2030 abzuschließen. „Nur so erreicht Deutschland die im Pariser Klimavertrag vereinbarten Ziele zum Schutz vor der gefährlichen Erderhitzung“, so Müller-Kraenner.

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