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Nachhaltige Kraftstoffe

Branchenplattform: Biokraftstoffe weiterhin steuerlich begünstigen

Weil es zur Verbreitung von Biokraftstoffen Anreize brauche, sieht die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir in der Pflicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ fordert in einem Schreiben Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, die Beibehaltung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, bei der EU-Kommission zu beantragen. In dem Schreiben heißt es: „Die steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl nach § 57 Energiesteuergesetz stellt die entscheidende Voraussetzung dar, um zum einen Land- und Forstwirten einen ökonomischen Anreiz für den Einsatz von Biokraftstoffen und zum anderen Landtechnikunternehmen das nötige Vertrauen für die Freigabe und Zertifizierung der Motoren zu geben.“ Der Biokraftstoffeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft ist mit einem Treibhausgasminderungspotenzial von ca. 3 Mio. t CO2 vergleichsweise schnell mobilisierbar und zudem als Ergebnis der Nachhaltigkeitszertifizierung exakt kalkulierbar. Dieser Beitrag kann auf die Treibhausgasminderungsverpflichtung der Landwirtschaft gemäß Klimaschutzgesetz angerechnet werden.

Anschlussregelung für ausgelaufene Steuerbegünstigung notwendig

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Anlass für dieses Schreiben sind die am 27. Januar von der EU-Kommission veröffentlichten neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL). Diese ermöglichen nach den Randnummern 80 und 303 die steuerliche Begünstigung nachhaltiger Biokraftstoffe, bei Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Die bisherige Steuerbegünstigung ist zum 31.12.2021 ausgelaufen und bedarf jetzt auf Grundlage der neuen KUEBLL umgehend einer Anschlussregelung. Die Steuerbegünstigung wird mit dem sogenannten Agrardieselverfahren praktisch umgesetzt. Die Betriebe erhalten die vorausgezahlte Energiesteuer im Folgejahr bisher in vollem Umfang zurückerstattet.

Fördersatz und -etat für Umrüstung und Neuanschaffung von biokraftstoff-betriebenen Landmaschinen erhöhen

Zudem spricht sich die Branchenplattform in ihrem Schreiben dafür aus, die Fördermöglichkeiten der „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ für die Umrüstung und Anschaffung von Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen zu erhöhen: „Die Branchenplattform begrüßt, dass Umrüstung und Anschaffung von Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen unterstützt werden. Der Fördersatz von 40 % ist mit Blick auf die Biokraftstoffumstellung allerdings zu gering, um Landwirte tatsächlich in nennenswerter Zahl zum Umstieg auf klimafreundliche Antriebe zu bewegen.“ Mit Blick auf den Förderumfang sieht die Branchenplattform die Höhe des Etats für das Programm als nicht ausreichend an, um den kurzfristig erforderlichen Klimaschutzbeitrag erzielen zu können.

Die Produktion erneuerbarer Energien ist bereits in vielen landwirtschaftlichen Betrieben ein wichtiges Standbein, wobei neben einer breiten Vielfalt an nachwachsenden Rohstoffen, die zudem Proteinfuttermittel liefern, auch Rest- und Abfallstoffe in Biogasanlagen genutzt werden. Bei der Selbstversorgung der Land- und Forstwirtschaft mit erneuerbaren Energien ist noch Potenzial zu heben, von Bioenergienutzungen bis hin zu Photovoltaikanlagen. Die Branchenplattform unterstreicht, dass bei der Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien ganzheitlich gedacht werden müsse. Auch hierzu möchte die Branchenplattform ihren Beitrag leisten.

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