Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger hat auf die Vorteile von Windkraftanlagen im Wald hingewiesen. Wie der Minister in der vergangenen Woche betonte, müssen zusätzliche Flächen berücksichtigt werden, um die Ziele der Energiestrategie des Landes zur Windkraft umzusetzen; dazu zählten auch bestimmte Waldflächen Dabei sei die Flächeninanspruchnahme für Windkraftanlagen von einem halben Hektar je Anlage im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien relativ gering.
„Ich lege außerdem Wert darauf, dass der, wenn auch geringe Flächenverbrauch, in jedem Fall durch Ersatzaufforstungen wieder ausgeglichen wird“, unterstrich Vogelsänger. Auch sei neben den Windkraftanlagen im Wald weiterhin Forstwirtschaft möglich. Die Waldflächen könnten zudem, anders als bei Solaranlagen, betreten werden, so dass auch die Erholungsfunktion des Waldes nicht wesentlich eingeschränkt sei.
Gleichzeitig räumte Vogelsänger ein, dass die Windkraftnutzung im Wald in der Öffentlichkeit überwiegend skeptisch betrachtet werde. Allerdings kämen nicht alle Waldflächen und nicht an jedem Ort dafür in Frage. Nur Waldflächen, die keine besondere Bedeutung als Schutz- und Erholungswald besäßen, seien in die Suche als Windeignungsgebiet einzubeziehen. Eine Genehmigung möglicher Standorte erfolge deshalb auch nicht undifferenziert, sondern habe die verschiedenen Funktionen des Waldes zu berücksichtigen, hob der Minister hervor. Nur ein Bruchteil der Waldflächen von insgesamt 1,1 Mio. ha in Brandenburg sei geeignet.
Im Gegensatz zu Brandenburg schließt Thüringen weiterhin Windkraftanlagen im Wald kategorisch aus. Erst in der Vorwoche hatte Dr. Günter Breitbarth vom Thüringer Agrarressort die strikte, ablehnende Haltung seines Ministerium bekräftigt.