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Bremst das Verbandsklagerecht die Windenergie aus?

Das Beteiligungs- und Verbandsklagerecht könnte den Ausbau der Windenergie behindern. Das befürchtet CDU-Landtagsabgeordneter Rainer Deppe aus Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund hat er eine Kleine Anfrage an die Regierung in Düsseldorf gestellt. Anlass sind aktuelle Medienberichte, wonach in Hessen Naturschutzverbände Windparkbetreiber unter Druck setzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Beteiligungs- und Verbandsklagerecht könnte den Ausbau der Windenergie behindern. Das befürchtet CDU-Landtagsabgeordneter Rainer Deppe aus Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund hat er eine Kleine Anfrage an die Regierung in Düsseldorf gestellt. Anlass sind aktuelle Medienberichte , wonach in Hessen Naturschutzverbände Windparkbetreiber unter Druck setzen. So schrieb zum Beispiel die Berliner Zeitung vorvergangene Woche, in Einzelfällen hätten Windparkbetreiber mehrere 100 000 Euro an Naturschutzverbände spenden müssen, um Verbandsklagen gegen ihre Anlagen zu verhindern oder die Rücknahme von Klagen oder Einsprüchen zu befördern.


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Deppe will nun „von der Landesregierung wissen, ob ihr bisher solche Fälle in Nordrhein-Westfalen bekannt sind – und, falls ja, in welcher Anzahl“. Im Einzelnen gehe es darum, wie viele Verbandsklagen beziehungsweise Einwendungen seit 2010 gegen Maßnahmen zur Realisierung der Energiewende erhoben worden seien, erläuterte Deppe. Von Interesse sei auch, in wie vielen Fällen seit 2010 die Beteiligungsrechte und das Verbandsklagerecht Einfluss auf Genehmigungsverfahren und auf Entscheidungen der Genehmigungsbehörden gehabt hätten.


Darüber hinaus soll die Landesregierung beziffern, wie viele Einwendungen und Verbandsklagen vom Landesbüro der Naturschutzverbände vorbereitet und eingelegt worden seien, und in wie vielen Fällen Windkraftbetreiber im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 über die gesetzlichen Ausgleichsverpflichtungen hinaus finanzielle Leistungen an Naturschutzverbände erbracht hätten. Schließlich fordert Deppe eine Einschätzung der Landesregierung, ob sie die Praxis der Ausübung des Verbandsklagerechts für richtig hält.

 

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