Die Mehrheit der Bevölkerung begrüßt die von der Bundesregierung geplante Strompreisbremse, lehnt jedoch die vorgesehene Form ihrer Finanzierung mittels einer umfassenden Umsatzabschöpfung bei Betreibern Erneuerbarer Energien ab – zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Bevölkerungsumfrage, die in der letzten Woche im Auftrag des Bundesverbands Solarenergie durchgeführt wurde.
Nach einem parallel veröffentlichten Gutachten der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Raue verstößt der Gesetzesentwurf zudem gegen das Grundgesetz. Die juristische Analyse kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die geplante Erlösabschöpfung wie zuvor schon die gescheiterte Gasumlage eine unzulässige Sonderabgabe darstelle.
BSW appelliert an Bundestagsabgeordnete
Das Gutachten und die Umfrage wurden vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) beauftragt. Ihr Hauptgeschäftsführer, Carsten Körnig, appellierte laut einer Mitteilung des Verbands an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Strompreisbremse derart zu entschärfen, dass die Investitionssicherheit der Solarbranche sowie der Klimaschutz nicht in Mitleidenschaft gezogen und eine Klagewelle vermieden werde.
Hintergrund: Der Gesetzesentwurf von Wirtschafts- und Energieminister Robert Habeck wird heute in den Bundestag eingebracht und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Solarbranche hatte in den letzten Wochen wiederholt davor gewarnt, dass die Strompreisbremse nicht zu einer Energiewendebremse werden dürfe und die Bundesregierung gebeten, die Spielräume der EU-Vorgeben vollumfänglich zu nutzen und erhebliche Kostensteigerungen bei Errichtung, Finanzierung und Betrieb neuer Erneuerbare-Energien-Projekte zu berücksichtigen.
Umfrage: Nur 19 % für Abschöpfung bei Erneuerbaren Energien
Im Auftrag des BSW hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov in der vergangenen Woche eine Umfrage unter 2.040 Bürgern im wahlfähigen Alter durchgeführt. Ergebnis: Nur 19 % derer, die eine Meinung zu diesem Thema haben, wollen die Strompreisbremse hauptsächlich aus den Umsätzen von Erneuerbaren Energien und anderen Energieträgern abgeschöpft sehen. 61 % bevorzugen als Finanzierungsquelle vielmehr entweder „Zufallsgewinnen“ von Atom- und Kohlekraftwerken (35 %) oder das allgemeine Steueraufkommen (26 %). 20 % könnten sich eine moderate Sonderabgabe oder Steuer auf einen Teil der Gewinne aller Energieerzeuger vorstellen.
Rechtsgutachten: Gesetzesentwurf verstößt gegen EU-Verordnung und Verfassungsrecht
Nach Einschätzung der Juristin Anna von Bremen, Autorin des Rechtsgutachtens, verstößt der letzte Woche vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen nicht nur gegen die zugrundeliegende EU-Notfallverordnung, sondern ist auch unvereinbar mit nationalem Verfassungsrecht.
Die geplante Erlösabschöpfung dürfte wie zuvor schon die gescheiterte Gasumlage in eine unzulässige Sonderabgabe umschlagen, warnt sie. Letztlich sei die Abschöpfung eine Staatsfinanzierung, deren finanzverfassungsrechtliche Voraussetzungen aber nicht vorlägen. Der Gesetzesentwurf verletze zudem elementare Grundrechte insbesondere der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Besteuerung fiktiver Gewinne stelle eine Verletzung des Eigentumsrechts dar. Sie verstoße zudem gegen die EU-Notfallverordnung, nach der das Funktionieren der Stromhandelsmärkte nicht verzerrt und einzelne Marktteilnehmer nicht diskriminiert werden dürfen.
Das vollständige Gutachten finden Sie auf der Homepage des Bundesverbands Solarenergie.