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BSW: „Sonnensteuer wird nun fallen müssen“

Die EU stärkt der solaren Selbstversorgung den Rücken. Jetzt muss die Bundesregierung Marktbarrieren abbauen, fordert der Bundesverband Solarwirtschaft.

Lesezeit: 3 Minuten

In Deutschland und einigen anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt es zum Teil noch immer erhebliche finanzielle und bürokratische Hindernissebei der Selbstversorgung mit Solarstrom. Damit könnte bald Schluss sein, teilt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW)mit: Europäisches Parlament, Europarat und EU-Kommission einigten sich darauf, dass die Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit erneuerbaren Energien künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf.

Ausschuss tagte am Mittwoch

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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch (28.06.2018) dieser Woche auf eine Neufassung der EE-Richtlinie verständigt, die zum Teil nennenswerte Verbesserungen für Ausbau und Nutzung Erneuerbarer Energien vorsieht. Darunter findet sich auch eine Anhebung der EE-Ausbauziele auf 32 Prozent am gesamten europäischen Energiemix. „Wir haben uns zwar einen Anteil von 35 Prozent Erneuerbare Energie gewünscht, doch selbst dieses niedrigere Ziel werden wir nur mit einer deutlich stärkeren Nutzung der Solarenergie im Strom- Wärme- und Mobilitätsbereich erreichen können“, erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Nach einem massiven Preisrückgang stehen Solarenergie und Speicher nun bereit, eine deutlich größere Rolle für eine sichere und preiswerte Energieversorgung zu leisten.“ In Deutschland liegt der EE-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch derzeit bei rund 15 Prozent.

Diskriminierung muss wegfallen

Nach dem Entwurf sollen einzelne Personen und Gruppen von Personen nach der Artikel 21 der neuen EE-Richtlinie künftig dazu berechtigt werden, Strom aus erneuerbaren Quellen auch für den Eigenverbrauch zu erzeugen, überschüssige Energie zu speichern und zu verkaufen, auch über Stromabnahmevereinbarungen oder Stromversorgungsunternehmen, ohne dabei auf diskriminierende und überlastende Bedingungen zu stoßen. Die Mitgliedsstaaten hätten künftig dafür zu sorgen, dass Eigenverbraucher erneuerbarer Energien das Recht zur Installation und Betrieb von Stromspeichersystemen in Verbindung mit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch erhalten, ohne jegliche Doppelbesteuerung wie etwa Netzentgelte für gespeicherten Strom, der im eigenen Haushalt verbleibt.

Die Richtlinie muss nun im Rahmen einer der nächsten EU-Ratssitzungen bestätigt und vom EU-Parlament formell bekräftigt werden, bevor sie im Journal der Europäischen Union (Amtsblatt) offiziell bekannt gegeben wird und damit in Kraft tritt. EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Zeit, um EEG-Umlage auf Eigenverbrauch abzuschaffen

Nach Einschätzung des BSW sollte diese Entscheidung die Bundesregierung dazu ermuntern, bestehende Marktbarrieren zeitnah abzubauen. „Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz“, fordert Körnig. Die Belastung von Solarstrom zur Eigen- und Mieterstromversorgung mit der EEG-Umlage wurde in Deutschland im Jahr 2014 eingeführt. Sie verlängert laut BSW die Zeit, bis sich solche Photovoltaik-Projekte bezahlt gemacht haben um mehrere Jahre. „Die Belastung des Eigenverbrauchs hat zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Markts beigetragen. Fällt diese Marktbarriere, könnte auf Gewerbe-, Industrie- und Wohngebäuden noch deutlich mehr Solarpotenzial gehoben und die Klimabilanz Deutschlands erheblich verbessert werden“, erklärt Körnig.

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