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Bürger sind bei Beteiligung am Stromnetz skeptisch

Bürger sind zurückhaltend, wenn es um die Beteiligung am Stromnetz geht. Das zeigen Erfahrungen von der Westküste Schleswig-Holsteins. Jetzt will die Bundesregierung mit einem Kleinanlegerschutzgesetz helfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bürger bewerten die Idee der Bürgeranleihe und einer finanziellen Beteiligung am Stromnetzausbau zwar grundsätzlich positiv. Für jeden zweiten Anwohner und Grundstückseigentümer kommt eine finanzielle Beteiligung allerdings nicht in Frage, da das notwendige Kapital zum Erwerb von Anleihen fehlt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die im Auftrag des Netzbetreibers TenneT TSO GmbH durchgeführt wurde. Wie die Bundesregierung kürzlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag erläuterte, bewerten mehr als ein Drittel der Befragten die Bürgeranleihe als „nicht interessant“. Für rund ein Drittel sei das von TenneT entwickelte Finanzprodukt zu kompliziert gewesen. Mehr als jeder Vierte habe außerdem angegeben, grundsätzlich kein Interesse an derartigen Investmentformen zu haben.


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Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Erfahrungen mit dem Beteiligungsmodell „Westküstenleitung“ in Schleswig Holstein von den Netzbetreibern ausgewertet würden.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gelten für diese Bürgerbeteiligungen am Netzausbau auch die allgemeinen Regelungen des Kapitalmarktrechts und die Anlegerschutzbestimmungen. So müssten grundsätzlich für den Vertrieb von Anlagen ein Prospekt und ein Informationsblatt erstellt werden. Bei der Anlageberatung dürften dem Anleger, also dem Bürger, nur solche Beteiligungsmöglichkeiten empfohlen werden, „die sich im Hinblick auf seine Kenntnisse und Fähigkeiten, seine Anlageziele und seine finanziellen Verhältnisse für ihn eignen“, schreibt die Regierung.


Die Bundesregierung bereitet derzeit den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes vor, das Anlegern ermöglichen solle, die Erfolgsaussichten und Risiken einer Anlage besser einzuschätzen. Dabei werde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung gewahrt, kündigt die Regierung an.

 

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