Mehr Rückenwind für den Bau von Windkraftanlagen an Land verspricht sich die Bundesregierung vom Investitionsbeschleunigungsgesetz, das das Kabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat.
Mit dem Gesetz werden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wichtige Beschleunigungen bei Planungsverfahren im Infrastrukturbereich umgesetzt, von denen auch die oft schleppenden Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen profitieren sollen. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen.
Ursprünglich geplant war die Regelung vor allem für Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs erfasst auf Initiative des Wirtschaftsressorts nun aber auch Streitigkeiten über Windenergieanlagen. Zudem wird für bestimmte Windkraftanlagen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft.
„Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz ist ein großer Schritt hin zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren getan. Das ist ein wichtiges Zukunftssignal für Deutschland als Investitionsstandort“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Nach seiner Überzeugung ist das Gesetz mit der Neuregulierung des Genehmigungsverfahrens für den Bereich Windenergie an Land zugleich ein gutes Signal für die Energiewende. Dadurch würden der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug und damit auch die Verfahrensdauer insgesamt verkürzt, betonte Altmaier.
Auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage bei Klagen gegen Windenergieanlagen sei ein wichtiger Beitrag, um den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen.