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Grüne Fernwärme

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) startet

Der Bund fördert ab sofort Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Förderprogramm BEW zur Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energien ist in Kraft getreten. Bis 2026 stehen rund 3 Mrd. € für die erneuerbare Wärmeerzeugung etwa aus Geothermie, Solarthermie und dem Einsatz von Großwärmepumpen sowie weitere Wärmenetzinfrastruktur zur Verfügung.

Die BEW unterstützt den Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 % erneuerbaren Energien und Abwärme und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme vor allem in Städten der entscheidende Weg, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen.

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Und gerade im ländlichen Raum entstünden auch neue klimafreundliche Nahwärmenetze, die alte Ölheizungen oder Gasthermen in den Gebäuden ersetzen, glaubt Habeck.

Fossile Energie noch dominierend

Aktuell beruht die Wärmeversorgung in Deutschland überwiegend auf der Verbrennung fossiler Energieträger. Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt noch mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl.

Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. So kann künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf Erneuerbare Energien und Abwärme umstellt.

Was will der Staat künftig fördern?

Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme. Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Tiefe Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.

Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.

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