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Bundeskabinett beschließt Nachhaltigkeitsverordnung

Für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt worden sind.

Lesezeit: 1 Minuten

Für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt worden sind. Dies sieht die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) vor, die das Bundeskabinett heute auf Initiative von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beschlossen hat.


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Mit der Verordnung werden die Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von flüssiger Biomasse, auf die sich die EU im Dezember 2008 geeinigt hat, für den Strombereich umgesetzt. "Dass wir die Anforderungen der EU in Rekordzeit umsetzen, zeigt, wie wichtig es uns ist, dass nur nachhaltig hergestellte Biomasse nach dem EEG vergütet wird", sagte Gabriel.


Der Entwurf sieht vor, dass flüssige Biomasse, die nach dem EEG vergütet wird (z.B. Raps-, Palm- und Sojaöl), so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt. Bis zum Jahr 2018 wird diese Mindestanforderung schrittweise auf 60 Prozent angehoben. Zudem dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein.

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