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Bundeskabinett bringt CO₂-Emissionshandel auf den Weg

Mit dem Gesetz zur Einführung eines nationalen Emissionshandels will die Bundesregierung das Verbrennen von fossilen Brennstoffen für den Verkehr und das Heizen verteuern.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Einführung eines nationalen Emissionshandels für Brennstoffe auf den Weg gebracht. Ziel ist, das Verbrennen von fossilen Brennstoffen für den Verkehr und das Heizen schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen. Die Einnahmen werden im Gegenzug den Bürgern über Entlastungen beim Strompreis, bei der Entfernungspauschale und beim Wohngeld zurückgegeben oder in Klimaschutzmaßnahmen investiert. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Spätestens 2050 wird Deutschland komplett auf erneuerbare Energie setzen und bis dahin schrittweise aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas aussteigen. Dass ein CO2-Preis uns auf diesem Weg hilft, ist nach langer Debatte inzwischen zum Glück weitgehend anerkannt.“

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Heizöl würde 3 Cent pro Liter teurer

Mit dem neuen nationalen Brennstoff-Emissionshandel setzt die Regierung laut Schulze einen Kompromiss aus dem Klimapaket der Bundesregierung vom 20. September um. Vereinbart wurde dort ein moderater Einstieg in die CO2-Bepreisung. Das gäbe den Bürgern die Gelegenheit, sich nach klimafreundlichen Alternativen umzuschauen – bevor der Preis spürbar ansteige.

Der Emissionshandel soll ab 2021 starten. Er beginnt in der Einführungsphase mit einem fixen CO2-Preis von 10 €/t. Das entspricht laut BMU einem Preis von 2,8 ct/l (brutto) für Benzin, 3,2 ct/l Diesel, 3,2 ct/l Heizöl und 0,2 ct/kWh Erdgas. 2022 liegt der Preis dann bei 20 Euro pro Tonne.

Einbezogen werden sollen alle in den Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe. Dabei ist es egal, in welchem Sektor diese Stoffe dann eingesetzt werden. Die Bürger, die mit fossilen Brennstoffen heizen oder fahren, müssen nicht selber mit Zertifikaten handeln. Das obliegt grundsätzlich den rund 4000 sogenannten Inverkehrbringern, also etwa Gaslieferanten oder Raffinerien, die energiesteuerpflichtig sind. Angeknüpft wird mit der Berichtspflicht der Unternehmen an das bestehende Erfassungssystem im Energiesteuerrecht.

Dieser vergleichsweise unbürokratische Ansatz führt laut BMU zu Mehraufwand an anderer Stelle: Liefert ein Gaslieferant das Erdgas samt CO2-Preis an einen Privatkunden, ist alles erledigt. Liefert er allerdings an ein Gaskraftwerk, das bereits Zertifikate aus dem EU-Emissionshandel kaufen muss, liegt eine Doppelverpflichtung aus zwei Emissionshandelssystemen vor. Um das zu vermeiden, sollen Anlagen, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen, möglichst weitgehend vom nationalen CO2-Preis befreit werden oder eine Kompensation erhalten.

Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.bmu.de

Das sagt die Branche:

  • Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien: „Die im Klimaschutzprogramm 2030 enthaltene Absicht der Bundesregierung, den Zertifikatehandel in einem ersten Schritt um einen europäischen Mindestpreis zu ergänzen, ist sinnvoll. Allerdings muss der Mindestpreis im Emissionshandel eine wirksame Höhe haben, um die nötigen Impulse für Investitionen zu setzen. Ein ‚moderater‘ Einstieg, wie die Bundesregierung vorschlägt, wird diese Signale nicht setzen.“ Der BEE sieht einen CO₂-Mindestpreis im Emissionshandel in Höhe von 60 Euro je Tonne als notwendig an.
  • Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Der von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzesentwurf muss vom Bundestag in zentralen Punkten deutlich geschärft werden. Nur ein höherer Einstiegspreis von 40 Euro, ein nationaler CO2-Mindestpreis im Emissionshandel und eine stärkere Entlastung vor allem einkommensschwacher Haushalte sorgen für die notwendigen ökonomischen Anreize, einen sozialen Ausgleich und wirksamen Klimaschutz. Zudem sind erheblich Zweifel angebracht, ob der Mechanismus eines nationalen Festpreis-Emissionshandels überhaupt zeitnah verfassungskonform umgesetzt werden kann.
  • Christoph Stolper, stellvertretender Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Das neue Emissionshandelssystem ist eine Farce. Trotzdem verkauft die Bundesregierung den Emissionshandel zur CO₂-Bepreisung als Herzstück ihrer Klimapolitik. Aufgrund des niedrigen Einstiegspreises und der geplanten preislichen Deckelung wird er nicht dazu beitragen, CO2-Emissionen zu senken. Zudem soll es möglich sein, Zertifikate aus dem EU-Ausland zuzukaufen, wenn die eigenen Ziele nicht erreicht werden. Das lädt dazu ein, Klimaschutz zuhause weiter zu vertagen und sich selbst um CO₂-Minderungen zu drücken.“
  • Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete: „Ein Handelssystem mit Höchstpreisen ist ein Widerspruch in sich. Statt eine auf CO₂-Vermeidung ausgerichtete Bepreisung einzuführen, die Verlässlichkeit für einen Markt jenseits der Verbrennung fossiler Energien schafft, wird mit dem nun verabschiedenden Entwurf ein weiterer Bestandsschutz für fossile Energien eingerichtet. Zugleich wird eine planbare Basis für regenerative Energien verfehlt. Wenn Klimaschutz auf Basis von Alternativen zu fossilen Energien ernst genommen wird, muss sich das Bepreisungssystem im Parlament grundlegend ändern.“
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