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Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage

Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für eine befristete Umlage zur teuren Gasbeschaffung und Rettung der Gasversorger. Begleitet wird sie durch Entlastungen für die Bürger.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat das Bundeskabinett am Donnerstag eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet.

Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürger und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Die befristete Umlage soll durch weitere, zielgenaue Entlastungen und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

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Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August 2022 in Kraft treten und vom 1. Oktober 2022 greifen. Sie endet am 1. April 2024.

Gaskosten solidarisch verteilt

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellte klar, dass Russland eine künstliche Energieknappheit geschaffen und die Preise in die Höhe getrieben habe. „Die befristete Umlage ist eine Folge der durch Russland verursachten Krise. Sie ist kein leichter Schritt, aber sie ist nötig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und in der Wirtschaft zu sichern.“

Dabei würden die Kosten möglichst solidarisch verteilt: Die betroffenen Gasimporteure würden bis zum Oktober alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein tragen. Danach würden diese gleichmäßig auf viele Schultern verteilt. 10 % der Kosten tragen die betroffenen Gasimporteure dauerhaft selbst.

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