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Bundeskabinett will technologieneutrale Ausschreibungen

Mit der Verordnung für Innovationsausschreibungen will die Bundesregierung verschiedene steuerbare und schwankende Stromerzeuger, aber auch Speicher kombinieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche eine Verordnung für Innovationsausschreibungen verabschiedet. Damit will sie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erproben. Die Verordnung soll die Details dieser jährlichen Ausschreibungen zwischen 2019 und 2021 regeln. Es wird demnach drei technologieneutrale Ausschreibungen im Jahr geben. Ziel sei es, für mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit zu sorgen. Außerdem sollten Funktionsweise und Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien getestet und die Ergebnisse bewertet werden, erklärt die Bundesregierung weiter.

Erstmals soll es eine fixe Marktprämie geben, wie es aus dem Bereich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bekannt ist. Dabei erhalten Betreiber einen im Rahmen der Innovationsausschreibung ermittelten festen Aufschlag. Dieser wird den Angaben zufolge zusätzlich auf die am Strommarkt erzielten Einnahmen gezahlt und ist immer gleich hoch. „Mit der fixen Prämie wird das volle Strompreisrisiko auf die Anlagenbetreiber übertragen“, erklärt die Bundesregierung.

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Auch Kombinationen von Wind und Biomasse erwünscht

Ab 2020 sollen auch Anlagenkombinationen gefördert werden, ab 2021 dann ausschließlich Anlagekombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien - also etwa Windkraft und Biomasse. So soll die Einspeisung stabilisiert werden.

Höhere Kosten für Verbraucher befürchtet die Bundesregierung nicht und verweist auf die im Gesamtkontext geringen Mengen, die ausgeschrieben würden. Außerdem schütze der Höchstwert vor zu hohen Geboten und die Zuschlagsbegrenzung schränke diesen bei ausbleibendem Wettbewerb weiterhin ein.

Laut Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) beinhaltet sie einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom Juni 2019. Noch in diesem Jahr sollen erste Ausschreibungen stattfinden, wobei die Bundesnetzagentur den Gebotstermin bestimmt.

Stabilisierung des Stromnetzes

Aus Sicht des BEE seien vor allem die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und steuerbaren Erneuerbare-Energien-Quellen oder auch Speichern ein echter Pluspunkt. Voraussetzung sei dabei, dass mindestens Windenergie oder Photovoltaik dabei ist. „Somit wird die Einspeisung aus erneuerbaren Energien über die Innovationsausschreibung und gleichzeitig die Stabilisierung des Stromnetzes unterstützt“, kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Anlagenkombinationen sollen ab 2020 an Ausschreibungen teilnehmen dürfen, im Jahr 2021 sind sie Pflicht.

Zudem sollen Anlagenkombinationen mindestens 25 Prozent ihrer installierten Leistung als positive Sekundärregelleistung erbringen können, ohne dass sich deren Zahlungsanspruch verringert.

Fixe Marktprämie könnte Kosten erhöhen

Fixe Marktprämiengebote hingegen sieht der BEE weiterhin kritisch. Besonders für die Erneuerbare-Energien-Anlagen in der 2019er-Ausschreibungsrunde dürfte dies zu unnötigen Kosten im EEG führen, verglichen mit Anlagen mit gleitender Marktprämie. Sie reduziert sich in dem Umfang, in dem sich Marktwerte für erneuerbare Energien erhöhen, etwa in Folge einer effektiven CO2-Bepreisung.

Damit Innovationsausschreibungen nicht ins Leere laufen, müssten die im Arbeitsplan Windenergie an Land des Bundeswirtschaftsministeriums genannten Maßnahmen zur Aufhebung der Genehmigungsblockade deutlich vorgezogen werden. Zudem sei der Ausbaupfad für 65 % erneuerbare Energien im Stromsektor endlich zu skizzieren, um Planungen wieder in Gang zu setzen. „Pauschale Windabstandsregelungen wirken hier kontraproduktiv, aber auch der PV-Deckel, dessen Beseitigung bereits Teil des Klimapakets ist. Hierfür muss auch bald die gesetzliche Grundlage geschaffen werden“, fordert Peter.

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