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Bundesnetzagentur hebt Gebotshöchstwerte für Solarparks an

Mit 7,37 ct/kWh als neue Höchstwerte will die Bundesnetzagentur Ausschreibungen für Freiflächen-Solaranlagen wieder attraktiver machen. Die Branche fordert allerdings noch weitere Maßnahmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Freiflächen-Solaranlagen auf 7,37 ct/kWh festgelegt. „Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, kommentiert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung.

Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

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Anhebung als Reaktion auf gestiegene Gestehungskosten

Die neue Festlegung gilt für Freiflächen-Solaranlagen („Solaranlagen des ersten Segments“). Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen. Die gestiegenen Kosten hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten.

Gut zu wissen: Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur hat nun die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 % vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 % möglich. Von der erweiterten Kompetenz hatte die Bundesnetzagentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen und nun erneut bei Freiflächen-Solaranlagen Gebrauch gemacht.

Der Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. (BSW) begrüßt die Anhebung der zulässigen Gebotshöchstwerte um rund 25 % einer Mitteilung zufolge. Auf Basis einer jüngsten Branchenumfrage hatten sich im vergangenen Jahr nach einer Schätzung des BSW neue Solarparks mit einem Volumen von weit über 1.000 MW nicht an einer Solarauktion beteiligt. Wiederholt kam es in der Folge zu einer Unterzeichnung von EEG-Ausschreibungen (top agrar berichtete). Der BSW hatte daher die Bundesregierung wiederholt zu einer Anhebung der in den Auktionen zulässigen Gebotshöchstwerte aufgefordert.

BSW: Zeitnah weitere Marktbarrieren beseitigen

Der BSW empfiehlt der Bundesregierung nun, zeitnah weitere Marktbarrieren zu beseitigen und die Investitionsbedingungen für die Solartechnik in Deutschland weiter zu verbessern. Gerade viele gewerbliche Investoren würden sich andernfalls trotz grundsätzlich hohen Interesses weiterhin mit einer Solartechnik-Investition zurückhalten, warnt der Branchenverband.

Unangemessene Restriktionen im Bau-, Planungs-, Energie- und Steuerrecht würden die Umsetzung der Energiewende- und Klimaschutzziele der Bundesregierung ernsthaft gefährden. Diese sehen eine Verdreifachung des jährlichen Photovoltaikzubaus von rund 7,5 Gigawatt (GW) im vergangenen Jahr auf mindestens 22 GW vor.

„Langwierige und kostspielige Planungsverfahren sowie der Zugang zu den Stromnetzen und geeigneten Standorten müssen verkürzt und vereinfacht werden, Hindernisse bei der Grund- und Erbschaftssteuer aus dem Weg geräumt werden. Die Eigen- und Direktversorgung mit regional erzeugtem Solarstrom sollte als unverzichtbarer Motor der Energiewende künftig so barrierefrei wie möglich gestaltet werden“, mahnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Die Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung in den letzten Wochen neue Flüssiggasterminals in Betrieb genommen hat, solle nun auch zum Maßstab bei der Energiewende werden.“

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