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topplus Schwankungen im Stromnetz

Bundesnetzagentur mahnt fünf Stromhändler ab

Die Agentur beklagt, dass Fehler im Bilanzkreisausgleich zu kritischen Netzsituationen im Juni 2019 geführt hätten. Statkraft als eines der Betroffenen weist die Vorführe zurück.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesnetzagentur wirft mehreren ausländischen Stromhandelsunternehmen vor, Verträge nicht eingehalten zu haben. Betroffen sind Centrica (England), Danske Commodities (Dänemark) und Statkraft (Norwegen). Sie wären ihren vertraglichen Pflichten aus dem „Bilanzkreisvertrag Strom“ nicht hinreichend nachgekommen. Vor zwei Wochen war bereits bekannt gegeben worden, dass die Unternehmen Energie Vertrieb Deutschland (EVD) und Optimax Energy gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verstoßen haben.

Vorwurf: Mangelhafter Ausgleich

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Die BNetzA kritisiert, die Bilanzkreisverantwortlichen hätten durch einen unzureichenden Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme signifikante Ungleichgewichte in ihren Bilanzkreisen verursacht. Diese wären mitverantwortlich für die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Systemungleichgewichte im Stromnetz. Die aufgetretenen erheblichen Systemungleichgewichte konnten in ihrem Ausmaß nicht auf übliche Ursachen wie Kraftwerksausfälle oder Schwankungen aus der Erzeugung erneuerbarer Energien zurückgeführt werden. In der Untersuchung waren erhebliche Abweichungen im Saldo der Bilanzkreise einiger Bilanzkreisverantwortlicher festgestellt worden.

Als unzulässig wertet die Bundesnetzagentur die Anmeldung von Energiemengen in der Erzeugungsprognose, die den Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung standen. Zur Prognose genügt es außerdem nicht, die Bilanzkreisbewirtschaftung am Saldo des Netzregelverbundes auszurichten, ohne die aktuelle Einspeisung der dem Bilanzkreis zugeordneten Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen.

Die Feststellung der Bundesnetzagentur, gegen die Rechtsmittel möglich sind, kommt einer Abmahnung der fünf Unternehmen gleich. Eine Beendigung des Bilanzkreisvertrags ist damit nicht unmittelbar verbunden. Die Kündigung eines Bilanzkreisvertrags kann nur durch die Übertragungsnetzbetreiber ausgesprochen werden.

Statkraft prüft Beschwerde beim OLG Düsseldorf

„Gegenwärtig prüfen wir die Begründung. Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, unseren Bilanzkreis zu jeder Zeit gemäß den maßgeblichen deutschen und europäischen regulatorischen Vorgaben bewirtschaftet zu haben. Vor diesem Hintergrund werden wir insbesondere eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf prüfen“, antwortet der Stromhändler Statkraft. Anders als bei konventionellen Kraftwerken sei es bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen de facto kaum möglich, den Bilanzkreis ausgeglichen zu halten. Denn niemand könne genau vorhersagen, wieviel Strom aus Sonne und Wind tatsächlich erzeugt werde. Deswegen sei es unvermeidbar, dass manchmal Energiemengen in der Erzeugungsprognose angemeldet werden, die dem Bilanzkreisverantwortlichen dann nicht zur Verfügung stehen.

Bei Statkrafts seinerzeit 12.000 MW umfassenden Erneuerbaren-Energie Portfolio hätten die Unsicherheiten in den Wettervorhersagen an den betreffenden beiden Tagen zu entsprechenden Abweichungen geführt.„Für die im Juni letzten Jahres aufgetretenen außergewöhnlichen Netzsituationen lagen uns zunächst keinerlei Anhaltspunkte vor. Wir haben erst Kenntnis davon erlangt, nachdem die Übertragungsnetzbetreiber den Markt Ende Juni hierüber informiert haben“, teilt das Unternehmen mit.Die Situation zeige deutlich, dass eine größere Transparenz im deutschen Strommarkt nötig sei, wie dies beispielsweise in Großbritannien bereits der Fall wäre. „Nach unserer Auffassung hätte eine zeitnahe Marktinformation über die kritische Netzsituation mit hoher Wahrscheinlichkeit die Juni-Ereignisse verhindert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir sehr, dass die Übertragungsnetzbetreiber kürzlich dazu übergegangen sind, die Marktteilnehmer in Echtzeit über getroffene Notfallmaßnahmen zu informieren.“

Prognosen werden besser

Zudem würden immer bessere Erzeugungsprognosen zu einer deutlichen Reduzierung des Ausgleichsenergiebedarfs beitragen. Die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland könnten den steigenden Anteil erneuerbarer Energien daher mit immer weniger Regelleistung in das Netz integrieren. Das wiederum verhindere noch stärker steigende Netzentgelte.

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