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Windenergie

Bundesnetzagentur verlängert Nachrüstpflicht zur Nachtkennzeichnung

Windparkbetreiber müssen die bedarfsgerechte Nachtkennzeichung erst Ende 2022 nachgerüstet haben.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat die bereits einmal verlängerte Frist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nun vom 30.06.2021 auf den 31.12.2022 verlängert. Für die Offshore-Windenergie wird die Frist auf den 31.12.2023 festgelegt. „Unsere Erwartung war, dass eine Unterscheidung zwischen Bestands- und Neuanlagen vorgenommen wird. Dies ist nicht erfolgt. Trotzdem schafft die Bundesnetzagentur nun die erforderliche Planungssicherheit“, kommentiert Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE) die Entscheidung.

Über 10.000 Windräder müssen nachgerüstet werden

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Die Herausforderungen blieben dennoch enorm. Allein im Bestand müssten wahrscheinlich rund 10.000 Windenergieanlagen umgerüstet werden. „Die Branche stellt sich dieser Verantwortung. Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung kann durch den Einsatz moderner Technik wie Primärradar und Transponder einen Beitrag für die Akzeptanz der Windenergienutzung leisten und wird gleichzeitig die Sicherheit der Luftfahrt gewährleisten“, sagt Axthelm.

Unerlässlich sei nun, dass es schnell Klarheit über die Verfahrensabläufe in den Bundesländern sowie über den Umfang einer standortspezifischen BNK-Prüfung gäbe. Es sei ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern nötig.

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